Streit um Nachtflugverbot am Münchner Flughafen

Angeblich wird im Erdinger Moos oft gegen das Nachtflugverbot verstoßen. Stimmt nicht, heißt es vom Flughafen München.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Ein Flugzeug am abendlichen Münchner Flughafen (Archivbild).
dpa Ein Flugzeug am abendlichen Münchner Flughafen (Archivbild).

München - Durch die Nachtflugbeschränkungen an Flughäfen sollen Anwohner vor nächtlichem Lärm geschützt werden. Doch an den meisten deutschen Flughäfen werden die Regelungen nicht eingehalten. Das ist jetzt zumindest ein Ergebnis der Studie eines amerikanischen Internetportals, das explizit auch den Münchner Flughafen kritisiert.

Der Airport selbst weist die Kritik entschieden zurück. "Alles wird nach Recht und Gesetz durchgeführt", erklärte ein Flughafen-Sprecher auf AZ-Nachfrage.

"Airhelp" nennt sich selbst das "weltweit führende Unternehmen für die Durchsetzung von Fluggastrechten". Während Airhelps Untersuchungszeitraum im September und Oktober 2017 wurden diese Nachtflugbeschränkungen an fünf der 13 untersuchten Flughäfen kein einziges Mal eingehalten. "Besonders viele nächtliche Flugbewegungen gab es am Flughafen München", rügt "Airhelp". Es habe innerhalb von zwei Monaten 776 Landungen und 32 Starts von Passagierflugzeugen während der Nachtflugbeschränkung gegeben.

Das sagt der Flughafen München

Am Flughafen hält man dise Zahlen für zu hoch – und nächtliche Bewegungen für kein Verstoß gegen das Nachtflugverbot, das zwar offiziell von 23.30 Uhr bis 5.30 Uhr gilt, aber viele Ausnahmen kennt. "Die Ausnahme wird zur Regel", kritisiert hingegen "Airhelp". "Die Nachtflugbeschränkungen sollen die Bevölkerung schützen, da Fluglärm erwiesenermaßen gesundheitsschädlich ist. Natürlich sollen Fluggäste bei Verspätungen auch innerhalb der Zeiten der Ausnahmeregelungen landen können, um keine Einschränkungen zu haben", erklärt das Portal.

Der Flughagen-Sprecher betont, die Nachtflugregelung habe sich "bewährt". Auch nachts seien bestimmte Flüge zulässig: Postflüge, medizinische Flüge oder Flüge der Polizei. Außerdem seien ab 5 Uhr, die Uhrzeit, die "Airhelp" in seine Berechnungen schon mit einbezogen hat, auch schon Landungen von Passagierflügen erlaubt, auch wenn sie keine Verspätung haben.

Hier gibt's mehr München-News der Abendzeitung

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.