Streit um Motel One in der Schillerstraße: Gutachten soll Erpressung belegen

München - Nun also schriftlich: Nachdem im Streit um einen Hotelneubau in der Schillerstraße letzte Woche bereits von "Erpressung" die Rede war, liegt der AZ nun ein Privatgutachten vor, das genau diese Erpressung belegen soll - in Auftrag gegeben von der Concrete GmbH, die hier das Hotel bauen will.
Eigentlich geht es in diesem Streit um Grundwasser
Die Concrete Capital, vertreten von Rechtsanwalt Wolf-Rüdiger Bub, würde gerne in der Schillerstraße ein Motel One bauen. Doch es gibt Streit mit den Nachbarn. Denn dort, direkt neben der Baustelle, hat Leo Milchiker sein Hotel, das Schiller 5.
Die zentrale Frage im Streit ist, ob durch den Neubau des Motel One Grundwasser so gestaut wird, dass das Nachbarhaus, in dem sich das Schiller 5 befindet, Wasserschäden davontragen könnte. Sogar eine Petition im Landtag beschäftigt sich schon damit.
Länger herrschte Ruhe in dem Streit - Leo Milchiker, vertreten von seinem Anwalt Benno Ziegler, hatte einen Baustopp erwirken können. Hinter den Kulissen ging der Ärger weiter - und wurde letzte Woche dann öffentlich.

Denn die Concrete Capital GmbH fühlte sich von Milchiker erpresst. Dieser hatte ein Dokument seines Anwalts an die Motel-One-Erbauer schicken lassen.
War es Erpressung oder "nur" ein Angebot?
Darin ein Angebot: Gegen eine Zahlung von 2,8 Millionen Euro - oder eine Zahlung von 1,95 Millionen Euro und einen Anteil von drei Prozent am Unternehmen der Bauherren - werde man dem Bauvorhaben keine Steine mehr in den Weg legen. Für Anwalt Wolf-Rüdiger Bub war das klare Erpressung. Daraufhin hatte die Kanzlei ein Gutachten bei Uwe Hellmann, einem Rechtswissenschaftler, in Auftrag gegeben. Lag eine Erpressung vor?
Das Gutachten - welches der AZ vorliegt - kommt zu dem Schluss: Ja. Das "massive Vorgehen" gegen das Bauvorhaben erwecke den Eindruck, dass es nicht nur um die Wahrnehmung zivilrechtlicher Interessen und öffentlich-rechtlicher Belange gehe.
Vielmehr wolle man die Tätigkeit eines Konkurrenten möglichst lange oder gar auf Dauer verhindern. Das Gutachten stützt sich dabei allerdings ausschließlich auf Dokumente und Schilderungen der Auftraggeberseite.
Anwalt Benno Ziegler tat den Vorwurf der Erpressung als lächerlich ab. Die ganze Aktion sei eine "Falle" gewesen, um seinem 91-jährigen Mandanten zu schaden.