Streit um Lärm: Ortstermin auf der Feiermeile

Klägerin aus der Ottostraße kann ihre Wohnung offenbar nicht mehr vermieten – jetzt klagt sie gegen die Stadt. Vor der Verhandlung informierten sich die Richter vor Ort
John Schneider |
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Streit um Feier-Banane: In diesem Haus in der Ottostraße befindet sich die Wohnung der Klägerin.
Daniel von Loeper Streit um Feier-Banane: In diesem Haus in der Ottostraße befindet sich die Wohnung der Klägerin.

MAXVORSTADT An der „Feierbanane” zwischen Sendlinger Tor und Maximiliansplatz sind jedes Wochenende bis zu 15 000 Menschen unterwegs. Ist die Dauer-Party für Anwohner unzumutbar?

Um diese Frage zu klären, trafen sich Montag früh die Richter des Verwaltungsgerichts mit der Klägerin, einer Wohnungseigentümerin, die ihre Wohnung in der Ottostraße in Gewerberäume umwandeln will, und Vertretern der beklagten Stadt.

Für die Wohnungseigentümerin steht fest: Partylärm, Dreck, Gestank und die Kriminalität, die von den Clubbesuchern ausgehen, vertreiben potenzielle Mieter. Darum will die Eigentümerin die Stadt per Gerichtsbeschluss zu einem sogenannten Negativattest bewegen, das ihr die Unbewohnbarkeit bescheinigt. In dem Fall könnte sie die Wohnräume gewerblich vermieten.

Nach dem Lokaltermin begann am Nachmittag die Verhandlung – mit einer großen Überraschung: Wegen eines Formfehlers – die Klägerin hatte unter ihrem Namen geklagt, ist aber nur Mitgesellschafterin einer GbR, der die besagte Wohnung gehört – wurde das Verfahren eingestellt.

Die Richter ließen aber durchblicken, dass eine erneute, formal korrekte Klage große Aussicht auf Erfolg habe. Begründung: In der Ottostraße gibt es nur noch wenige Wohnungen, das Gebiet wird bereits jetzt überwiegend gewerblich genutzt. Das habe der Augenschein am Morgen ergeben.

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