Streit um Hunderttausende Eier: Arbeiten die Behörden zu langsam?

Ein Eierproduzent hat geklagt, weil 340.000 Eier nicht als Bio-, sondern als Bodenhaltungseier vermarktet wurden. Schuld seien die Behörden, die zu langsam gearbeitet haben sollen.
AZ/jot |
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Die Eier wurden nicht als Bio-, sondern als weniger wertvolle Bodenhaltungseier verkauft. (Symbolbild)
Victoria Bonn-Meuser/dpa Die Eier wurden nicht als Bio-, sondern als weniger wertvolle Bodenhaltungseier verkauft. (Symbolbild)

München - In all seinen 15 langen Richterjahren ist ihm das noch nicht untergekommen, gibt der Vorsitzende Richter Frank Tholl schmunzelnd zu. Aber für alles gibt's ein erstes Mal und so befassen sich die Richter der 15. Zivilkammer des Landgerichts nun also erstmals mit dem Legehennenbetriebsregistergesetz.

Der Fall: Ein Eierproduzent aus dem Landkreis Erding hatte am 17. August 2017 einen Antrag auf Zuweisung einer Kennnummer für die Haltung von höchstens 15.000 Legehennen in Ökohaltung gestellt. Erteilt wurde diese aber erst über zwei Monate später am 27. Oktober. Unter anderem hatten die vom Landesamt für Landwirtschaft beauftragten Kontrolleure fehlenden Unterschlupf im Auslauf moniert.

Die Klägerin behauptet dennoch, dass die Voraussetzungen für die Erteilung bereits am 21. September vorgelegen hätten. Von der Verzögerung betroffen seien 340.000 Eier. Diese konnten nicht als Bioeier vermarktet werden. Stattdessen wurden sie als weniger wertvolle Bodenhaltungseier verkauft. Der Schaden soll sich auf über 60.000 Euro belaufen.

Klage des Eierproduzenten wird wohl abgelehnt

Dazu kommt, dass dem Betrieb auferlegt wurde, einen Kiesstreifen im Auslaufgehege auf fünf Meter zu verkleinern. Eine bauliche Veränderung an der Anlage, die nach Ansicht des Betriebes gar nicht notwendig gewesen sei. Eine unnötige Ausgabe von 5.000 Euro, die der Betreiber vom Freistaat erstattet haben will. Tatsächlich konnte die Kammer in den einschlägigen Regulierungen nichts von einer Begrenzung des Kiesstreifens finden.

In anderer Hinsicht wird die Klage aber wohl abgewiesen werden. Selbst wenn die Behörde formale Fehler bei der Zuteilung der Nummer gemacht hätte – das Legehennenbetriebsregistergesetz dient in erster Linie dem Verbraucher- und Tierschutz, so die Kammer, taugt aber nur schlecht bis gar nicht als Grundlage von Schadenersatzansprüchen.

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