Streit um Hühner-Lärm eskaliert: Nachbar droht mit Brandstiftung
Ein Privatier (58) aus Bogenhausen ist verurteilt worden, weil er im Garten knapp zehn Hennen und einen Hahn hielt. Das störte seinen Nachbarn, genauso wie das Laub vom Nachbargrundstück. Der Streit eskalierte.
München - Ein Nachbarschaftsstreit in München ist derart eskaliert, dass sich ein 58-jähriger Privatier aus Bogenhausen sogar wegen räuberischer Erpressung vor Gericht verantworten musste.
Auslöser des Streits war, dass der 58-Jährige in seinem Garten knapp zehn Hennen und einen Hahn hielt, woran sich der Nachbar wegen des Krähens, Gackerns und des bis zum Nachbargrundstück wahrzunehmenden Geruchs störte.
Bogenhausen: Nachbar hält Hühner im Garten
Im November 2018 begann der 58-Jährige zudem damit, Laub auf das Grundstück des Klägers zu werfen, um es auf diese Weise zu entsorgen. Der verärgerte Nachbar schrieb ihm einen Brief, in dem er den 58-Jährigen aufforderte, damit aufzuhören. Doch der Mann warf dieses Schreiben ungeöffnet in den Briefkasten des Nachbarns zurück - und entsorgte sein Laub weiterhin wiederholt auf dessen Grundstück.
Der Nachbar klagte auf Unterlassung - und bekam Recht. Für die Zivilrichterin war dabei entscheidend, dass Hühnerhaltung auf dem in einer reinen Wohngegend befindlichen Grundstück keine ortsübliche Nutzung darstelle, heißt es in einer Mitteilung des Münchner Amtsgerichts zu dem besagten Zivilverfahren. Auch gegen das Laub könne sich der Nachbar nicht zur Wehr setzen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde dem 58-Jährigen die Verhängung von Ordnungsgeld angedroht.
Streit um Hühnerhaltung und Laub in München eskaliert
Doch der Streit ging noch weiter: Am 21. Februar 2019 drohte der Verurteilte dem Nachbarn in einem Brief, dessen Haus in Brand zu stecken - sollte dieser nicht die besagte, anhängige Zivilklage vor dem Amtsgericht München gegen ihn zurücknehmen. Weiter forderte er - erfolglos - die Zahlung von 10.000 Euro.
Sein Verhalten blieb nicht ungestraft: Am 06.08.2019 verurteilte das Schöffenstrafgericht am Amtsgericht München den 58-jährigen Privatier aus Bogenhausen wegen versuchter räuberischer Erpressung seines Nachbarn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten zur Bewährung. Zudem müsse er als Bewährungsauflage 3.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
Nachbarschaftsstreit eskaliert - Strafurteil rechtskräftig
Der Angeklagte habe die Tat von Anfang an bei der Polizei eingeräumt, begründete der Vorsitzende Richter das Urteil des Schöffengerichts. "Es lag eine gewisse alkoholische Enthemmung vor". Der Angeklagte sei nicht vorbestraft.
Das Urteil des Amtsgerichts München ist inzwischen rechtskräftig.
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