Streit um Fluglärm: Scheitern des Klägers deutet sich an
München - Er fürchtete mehr Lärm durch die dritte Startbahn, doch im Prozess um den Wegfall der Lärmobergrenze für den Münchner Flughafen zeichnet sich eine Niederlage des Klägers ab. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München wurde am Mittwoch deutlich, dass der Bewohner aus der Freisinger Nachbargemeinde Kranzberg nicht mit einem Erfolg rechnen kann. Der Vorsitzende Richter ließ kaum einen Zweifel daran, dass die Klage abgewiesen wird. Er stellte sogar die Zulässigkeit des Vorhabens infrage.
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Für den Bau der geplanten dritten Startbahn hatte die Regierung von Oberbayern den seit 1974 geltenden Dauerschallpegel von 62 Dezibel aufgehoben, den Anwohner hinnehmen müssen. Er werde dadurch in seinem grundrechtlich geschützten Eigentum beeinträchtigt und sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt, begründete der pensionierte Beamte seinen Vorstoß. Der 8. VGH-Senat hatte die Klage bereits per Beschluss abgewiesen, der 69-Jährige bestand jedoch auf einer Verhandlung.
Im Prozess verwies der Vorsitzende nun darauf, dass beim Bau der vier Kilometer langen Piste durch geänderte Flugrouten der Lärm über dem Haus des Mannes sogar geringfügig reduziert würde. Der Kläger könne sich nicht darauf berufen, dass die 40 Jahre alte gesetzliche Regelung für immer Bestand habe. Andernfalls könnten zahlreiche Projekte nicht mehr vorangebracht werden. "Das hätte längst dazu geführt, dass unsere Wirtschaft zugrunde gegangen wäre", sagte der Vorsitzende.
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Der 69-Jährige berief sich hingegen auf Zusagen von Spitzenpolitikern, wonach die Lärmobergrenze beim Bau der 1,6 Milliarden Euro dritten Startbahn nicht angetastet werde. "Wenn ich das nicht mehr glauben darf, pfeife ich auf diesen Staat", so der Kläger. Und sein Anwalt fügte hinzu, die 62-Dezibel-Regelung dürfe unter keinen Umständen gekippt werden. "Es besteht keine Notwendigkeit, diesen Schutzmechanismus aufzuheben."
Der Vertreter des Freistaats hielt dagegen, dass überhaupt kein rechtlicher Schutz auf Fortbestand der Lärmobergrenze bestehe. Er beantragte ebenso wie die Anwälte der Flughafengesellschaft die Abweisung der Klage und riet dem pensionierten Beamten, die Klage in letzter Sekunde zurückzunehmen. Doch der 69-Jährige besteht auf einem Urteil. Der VGH will seine Entscheidung nächste Woche bekanntgeben.