Streit um Einbau von Rauchmelder in München: Mieter hat geklagt

München - Bei einem Streit um den Einbau von Rauchmeldern urteilte das Amtsgericht München zugunsten eines Mieters. Bei dem Streit ging es um die Frage, ob der Vermieter die Zimmer einer Mietwohnung betreten darf, um dort Rauchmelder einzubauen. Darf er, gab der zuständige Richter jetzt dem Vermieter Recht.
Vermieter wollte Rauchmelder selbst einbauen
Zur Situation: Seit 1997 wohnen die Mieter bereits in dem Reihenhaus in Ramersdorf. Doch als der Eigentümer wechselt, will der eigenständig Rauchmelder in die Zimmer einbauen. Die Mieter weigern sich daraufhin, den Vermieter zu diesem Zweck in ihre Wohnung zu lassen. Ihre Meinung: Die Montage muss durch einen Fachbetrieb erfolgen.
Der Zoff geht noch weiter: Die Beklagten sagen, dass sie bei dem Gedanken, den Mieter ins Haus zu lassen, um ihr Leben bangen. So habe es 2005 vom Vermieter einen Anruf gegeben, den sie als Morddrohung deuten. Damit meinen sie folgende Nachricht auf dem Anrufbeantworter, in der der Vermieter ankündigt: "Eines verspreche ich Ihnen beim Leben Ihrer Großmutter, dass die Abrechnung zum Schluss gemacht wird."
Rauchmelder daheim - kein Anspruch auf Einbau durch Fachbetrieb
Doch der Richter urteilte zugunsten des Klägers. "Durch das Anbringen von Rauchmeldern wird die Sicherheit der Mieter erhöht. Deshalb besteht ein berechtigtes Interesse daran, das Haus der Beklagten mit Rauchmeldern auszustatten", argumentierte er im Gericht.
Auch einen Anspruch auf einen Einbau durch einen Fachbetrieb sah der Richter nicht. Diesen könne der Vermieter selbst vornehmen. Auch eine "Morddrohung" konnte der Richter nicht erkennen. Ein Verbrechen habe der Vermieter nie konkret in Aussicht gestellt. Auch liege die Äußerung bereits so lange zurück, dass sie an Bedeutung verloren habe.
Der Richter hatte dennoch einen Tipp, um ein Aufeinandertreffen der Streitenden zu vermeiden: Die Vermieter könnten ihrem Mieter beim Einbau der Rauchmelder aus dem Weg gehen.
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