Streit um die Schranne: Rückschlag für Jürgen Lochbihler

MÜNCHEN - Das Amtsgericht weist einen Insolvenzantrag des Schrannen-Mieters gegen die Vermieterin der Halle zurück. Jetzt holen die Kontrahenten Lochbihlers zum Gegenschlag aus. Der Amnwalt kündigt einen Räumungsprozess an.
Rückschlag für Jürgen Lochbihler: Im Dauer-Streit mit seinem Intim-Feind Klaus Thannhuber hat der Schrannen-Mieter eine Teil-Niederlage errungen. Er hatte einen Insolvenzantrag gegen die „Schrannenhalle GmbH & Co. KG“ gestellt, bei der Thannhuber Prokurist ist. Jetzt wies das Amtsgericht diesen Antrag als „unzulässig“ zurück.
Lochbihler hatte sein Vorgehen damit begründet, dass es in der Halle jede Menge Mängel gäbe, die seine Vermieterin nicht behoben hätte. Die Rede war von „Mängelbeseitigungsforderungen“ in Höhe von mindestens 400000 Euro. Doch die „Schrannenhalle GmbH & Co. KG“ wies alle Ansprüche von sich. „Es gehört nicht zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts, den Bestand ernsthaft bestrittener, rechtlich zweifelhafter Forderungen zu überprüfen“, teilte das Amtsgericht jetzt mit.
Jetzt holt die Hallen-Vermieterin erneut zum Gegenschlag aus: Wegen seines „schikanösen Verhaltens“ stehe Jürgen Lochbihler nun vor einem Räumungsprozess, teilte Thannhuber-Anwalt Michael Scheele mit. Außerdem werde er verklagt „wegen rückständigen Mieten und nicht geleisteter Kaution“.
lj