Streit um den Sternenhimmel
München Die Künstlerseele ist gekränkt. Weil sich die Stadt München in einem Rechtsstreit um den Sternenhimmel der Villa Stuck in einem Brief an die französische Botschaft in New York wandte, glaubt ein bekannter Pariser Innenarchitekt seine Reputation in Gefahr.
Das Landgericht bescheinigte den Vertretern der Stadt tatsächlich eine eher unsensible Herangehensweise.„Das Schreiben war nicht in Ordnung“, erklärte ein Richter. Die Stadt wollte Infos über ein Deckengemälde, das der Innenarchitekt im Jahre 2014 in einer Buchhandlung im Botschaftsgebäude installiert hatte. Bis auf die französischen Übersetzungen der deutschen Astronomie-Begriffe eine Kopie des Münchner Sternenhimmels.
Und doch keine Urheberrechtsverletzung. Denn Franz von Stuck, der Urheber des Sternenhimmels im Musiksalon der Villa Stuck, ist bereits 1928 verstorben. Urheberrechte erlöschen nach 70 Jahren.
So macht die Stadt stattdessen eine Eigentumsverletzung aus. Sie klagt, weil der Sternenhimmel mit einer hochauflösenden Kamera aufgenommen worden sein müsse, obwohl das gewerbliche Fotografieren in der Villa verboten sei.
Die Sache war aufgeflogen, weil ein Mitarbeiter des Künstlers angefragt hatte, ob die Stadt ein hochauflösendes Lichtbild des Sternenhimmels habe. Für den Spa-Bereich eines Pariser Hotels. Dort existiert inzwischen ein ähnliches Deckengemälde.
Der Fall ist rechtlich kompliziert. Das fängt schon mit der Frage an, ob das Münchner Gericht überhaupt zuständig ist. Der Versuch, den Gordischen Knoten mit einem Vergleich zu lösen, scheiterte vorerst. Dass der Künstler eine Unterlassungserklärung abgibt und man sich ansonsten die Kosten teile, stieß bei dem Vertreter des Innenarchitekten auf wenig Gegenliebe. Jetzt soll außergerichtlich um einen Vergleich gerungen werden.
- Themen: