Streit um Ausweitung des Dieselfahrverbots vor Gericht
Mit kritischen Fragen des Senats an die Landeshauptstadt hat am Donnerstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein Prozess um das Dieselfahrverbot in der Münchner Innenstadt begonnen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) wollen mit ihrer Klage erreichen, dass die Kommune eine ursprünglich geplante Verschärfung des Fahrverbots in der Umweltzone auch tatsächlich umsetzt.
Seit Februar 2023 dürfen Diesel-Fahrzeuge mit der Norm Euro 4 und schlechter bis auf einige Ausnahmen etwa für Anwohner und Lieferverkehr nicht mehr auf dem und innerhalb des Mittleren Rings fahren. Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot für die betreffenden Teile Münchens ab Oktober auch auf Diesel-Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen, ab April 2024 sollten zusätzlich noch die allgemeinen Ausnahmen entfallen.
Der Stadtrat hatte die Stufe 2 im September aber vorerst ausgesetzt und Stufe 3 ganz aufgehoben. Als Begründung wurde damals angeführt, die erste Stufe des Verbots werde laut Prognosen ausreichen, um die Grenzwerte für das giftige Abgas Stickstoffdioxid (NO2) einzuhalten.
Das Gericht stellte nach Erörterung formaler juristischer Aspekte zur laut Senat "ungewöhnlichen" Klageart und deren potenziellen Folgen allerdings viele kritische Fragen zur Grundlage dieses Gutachtens. Zumal nach vorläufigen Daten des Landesamts für Umwelt der Grenzwert an der besonders belasteten Messstation an der Landshuter Allee am Mittleren Ring im Jahr 2023 im Schnitt - wie in den Jahren zuvor - gerissen worden war.
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