Streit um Antisemitismus: Charlotte Knobloch verliert gegen abrahem Melzer

Die Chefin der israelitsichen Kultusgemeinde darf ihren Antisemitismus-Vorwurf gegen den Publizisten Abraham Melzer nicht wiederholen.
von  az
Erlitt vor Gericht eine Schlappe: Charlotte Knobloch.
Erlitt vor Gericht eine Schlappe: Charlotte Knobloch. © dpa

Die Chefin der israelitischen Kultusgemeinde darf ihren Antisemitismus-Vorwurf gegen den Publizisten Abraham Melzer nicht wiederholen.

München - Der jüdische Publizist "sei für seine antisemitsichen Außerungen regelrecht berüchtigt", warnte Knobloch im September den den katholischen Sozialverband KKV Hansa und das Erzbistum München. Woraufhin der Verband dem Publizisten die Räume entzog, in denen der einen Vortrag halten wollte.

Melzer wehrte sich juristisch gegen die Aussage von Knobloch und bekam Recht. Gegen die Präsidentin der israelitischen Kultusgemeinde wurde eine einstweillige Verfügung erlassen.

Wie die "SZ" berichtet, entschied das Landgericht, dass ihre Aussage Melzers Persönlichkeitsrecht verletze. Ihre Äußerung sei zwar grundsätzlich vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt. Trotzdem hätte sie einen "Tatsachenkern" nachweisen müssen. Das sei ihr nicht gelungen.

Obwohl sie dem Gericht einige Äußerungen Melzers vorlegen konnte, die sie als antesimitsich beurteilen durfte, wie zum Beispiel die Bezeichnung des israelitsichen Ausßenministeriums als "Blockwarte", sei ihre Behauptung nicht gerechtfertigt, weil eine Äußerung bereits 2009 fiel und die andere erst nach ihrer E-Mail. Dass er "berüchtigt sei lasse sich nicht alleine an Melzers publizistischer Tätigkeit festmachen", begründete das Gericht sein Urteil.

Es sei "bedauerlich", dass das Gericht der Formulierung "berüchtigt" einen isolierten Stellenwert einräume, sagte die 84-Jährige zur "SZ". Das noch nicht rechtskräftige Urteil will sie nicht akzeptieren.

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