Streit mit der MVG: Münchnerin wird Schwarzfahrerin wider Willen

Weil Rita Beckert ihre Monatskarte laminiert hat, ist sie laut MVG schwarz gefahren. Die Kundin fühlt sich ungerecht behandelt.
von  Julia Reidl
Eine Fahrscheinkontrolle in der U-Bahn. Wer das Kleingedruckte in den Beförderungsbedingungen nicht liest, kann aus Versehen zum Schwarzfahrer werden.
Eine Fahrscheinkontrolle in der U-Bahn. Wer das Kleingedruckte in den Beförderungsbedingungen nicht liest, kann aus Versehen zum Schwarzfahrer werden. © AZ-Archiv

Weil Rita B. ihre Monatskarte laminiert hat, ist sie laut MVG schwarz gefahren. Die Kundin fühlt sich ungerecht behandelt.

München - Wütend und betrogen von der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG), so fühlen sich AZ-Leserin Rita B. und ihr Mann. Der Grund: Rita B.s Isarcard wurde bei einer Fahrkartenkontrolle in der U-Bahn als ungültig angesehen und beschlagnahmt – und schuld daran ist lediglich ein dünnes Stück Kunststoff.

Früher wurde bei einem Abo zusammen mit der Isarcard noch eine Kunststoffhülle zum Schutz der Karte verschickt. Seitdem diese Kunststoffhülle nicht mehr mitgesendet wird, überklebt Rita B. ihre Fahrkarte selbst mit einer Folie, was bei vergangenen Kontrollen kein Problem darstellte.

Bis zu jenem Tag, an dem bei einer Fahrkarten-Kontrolle in der U-Bahn Rita B.s Isarcard beschlagnahmt wird. Es sei verboten, die Karte zu überkleben, sagte ihr der MVG-Kontrolleur – ihr Ticket sei deshalb ungültig.

B.s Mann ist empört: „Wir werden gleichgestellt mit Schwarzfahrern und kriminalisiert, wogegen wir uns natürlich entschieden verwahren.“

Das sagt die MVG zu den Vorwürfen

Was sagt die MVG zu den Vorwürfen? Auf Nachfrage der AZ sagt Sprecher Matthias Korte: „Wir bedauern, dass sich die Kundin hier ärgert.“ Die Beanstandung der Kontrolleure sei allerdings korrekt. „Die übertragbare Karte von Frau B. war laminiert und damit ungültig. Wir können daher nicht von der Beanstandung absehen.“

Laut den MVG-Beförderungsbedingungen sind Karten, die „zerrissen, zerschnitten, oder sonst stark beschädigt, stark beschmutzt, unleserlich oder unerlaubt eingeschweißt oder laminiert sind, so dass sie nicht mehr geprüft werden können“, ungültig. Der Grund: Bei einem Ticket, das eingeschweißt wurde, kann nicht mehr festgestellt werden, ob es manipuliert wurde.

Selbst überkleben ist also keine Option. Wer seine Fahrkarte schützen möchte, dem empfiehlt die MVG, sich eine kostenlose Schutzhülle zu holen. Das geht in den Kundencentern am Hauptbahnhof und Marienplatz.

Eine Rechnung haben die B.s laut eigener Aussage nicht erhalten, aber eine Zahlungsaufforderung per Post mit zusätzlicher Mahngebühr.

Normalerweise erhält ein Fahrgast, der ohne gültiges Ticket angetroffen wird, einen Beleg in Papierform und muss die 60 Euro erhöhtes Beförderungsentgelt entweder am Automaten oder per Überweisung begleichen. Tut er dies nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen, erhält er wie im Fall von Rita B. per Post eine erneute Zahlungsaufforderung inklusive 2,50 Euro Mahngebühr.

Nicht der einzige Streitpunkt

Und das ungültige Ticket war nicht der einzige Streitpunkt zwischen den B.s und der MVG: Aufgrund eines Fehlers bei der EDV-Eingabe konnten die Monatsbeiträge für Rita B.s Isarcard nicht von ihrem Kundenkonto abgebucht werden. Den Betrag in Höhe von 662 Euro muss sie nun in mehreren Raten nachzahlen.

Die MVG betont, dies stehe in keinem Zusammenhang zu der Beanstandung ihres Tickets und zeigt sich versöhnlich: „Wir haben entschieden, Frau B. zwei Kinogutscheine zukommen zu lassen. Damit möchten wir nochmals unser Bedauern zum Ausdruck bringen.“

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