Streiche zur Freinacht: Was erlaubt ist - und was nicht

In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai ist wieder Freinacht in Bayern – vor allem Jugendliche ziehen dann durch die Straßen und stellen so manchen Unsinn an. Nicht alles an Schabernack ist erlaubt.
München - Toilettenpapier am Auto, zerbrochene Eier vor dem Hauseingang oder Rasierschaum an Türklinken - in der Freinacht sind wieder etliche Jugendliche auf Bayerns Straßen unterwegs und treiben Unsinn.
Am Montag ist es wieder soweit, die letzte Nacht des Aprils ist traditionell die Freinacht. Doch nicht alle Streiche sind erlaubt - manchmal schlagen die Spaßvögel auch über die Stränge.
Das sagt die Polizei zur Freinacht
Die Polizei appelliert - wie jedes Jahr - an die Vernunft der Feierwütigen. Getreu dem Motto "Brauchtum ja - Straftaten nein!" können zwar Späße in der Freinacht gemacht werden, diese müssen sich aber im Rahmen des Erlaubten bewegen.
Freinacht: Wo der Spaß aufhört
So drücken die Beamten meist ein Auge zu, wenn Autos oder andere Fahrzeuge mit Toilettenpapier umwickelt werden. Doch aufgepasst, denn die Grenze zwischen "erlaubt" und "nicht erlaubt" kann manchmal auch fließend sein. Jegliche Form von Sachbeschädigung ist verboten - so also auch das zunächst "harmlos" wirkende Sprühen von Rasierschaum auf ein Auto. Hier können unter anderem Lackschäden zurückbleiben.
Aber auch Gartentore aushängen, Mülltonnen umschmeißen, Gullideckel ausheben oder Verkehrsschilder umstellen ist verboten, kann die allgemeine Sicherheit gefährden und strafrechtliche Konsequenzen haben.
Tatsächlich geht es traditionell in der Freinacht darum, nicht aufgeräumte Gegenstände aus Gärten mit offenem Tor zu entwenden und am örtlichen Maibaum wieder abzustellen. Es darf aber nichts mitgenommen werden, wenn das Hof- oder Gartentor geschlossen ist.