Strauß-Prozess geplatzt

Die Klage von Max Strauß gegen den Freistaat wurde am Mittwoch nicht verhandelt: Seine Anwälte unterstellen dem Gericht Befangenheit
von  Abendzeitung
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Die Klage von Max Strauß gegen den Freistaat wurde am Mittwoch nicht verhandelt: Seine Anwälte unterstellen dem Gericht Befangenheit

MÜNCHEN Der Prozess ist geplatzt. Wegen einer Pressemitteilung. Vergangenen Freitag informierte das Landgericht München I, dass Max Strauß, ältester Sohn von Franz Josef Strauß, gegen den Freistaat eine Amtshaftungsklage eingereicht habe und am gestrigen Mittwoch der erste Prozesstag anstehe.

Der Termin fand nicht statt. Am Dienstag hatten Strauß’ Anwälte die Mitglieder der 15. Zivilkammer wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. „Die Besorgnis ist gegeben, weil das Landgericht zur Vorbereitung des Termins eine zu Lasten des Klägers unrichtige und grob unvollständige „Pressemitteilung 21/10“ veröffentlicht und verbreitet hat und die Mitglieder der Kammer dies zugelassen haben“, erklärt die Kanzlei Bub, Gauweiler und Partner.

Gemeint ist, dass das Landgericht darüber informiert hat, dass Strauß vom Landgericht Augsburg vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen wurde, aber nicht darüber, dass in demselben Urteil auch der Anspruch auf Entschädigung nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz festgestellt worden sei.

Außerdem sei der Eindruck erweckt worden, die Amtspflichtverletzung des Freistaats liege in der rechtswidrigen Verurteilung von Max Strauß im Jahre 2004. Der Kammer sei aber bekannt, das der Schadensersatzanspruch in der Klage insbesondere auf die Verletzung von Dienstgeheimnissen gestützt wird.

Auch der in der Pressemitteilung erweckte Eindruck, Max Strauß mache einen Zahlungsanspruch aus Amtshaftung über 800000 Euro geltend, ist falsch. „Richtig ist, dass sich die Zahlungsklage auf das Strafrechtsentschädigungsgesetz stützt.“

Die Kanzlei erklärt in einer Pressemitteilung zum eigentlichen Rechtsstreit Strauß./.Bayern, dass Strauß nach elf Jahren Strafverfolgung schwer erkrankt sei, sein Einkommen als selbstständiger Rechtsanwalt verloren habe und Durchsuchungen seiner Privat- und Geschäftsräume erdulden musste. Diesen Zusammenhang von Strafverfolgung und wirtschaftlichen und gesundheitlichen Schäden habe der Freistaat im Justizverwaltungsverfahren aber verneint. jot

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