Strafzettel nicht gezahlt: Festnahme wegen 15 Euro!

Bundespolizisten ziehen einen Bußgeldverweigerer aus dem Verkehr. Weil der Mann einen 15-Euro-Strafzettel nicht zahlen wollte, wurde er am Flughafen München festgenommen.
AZ |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
26  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Bei Grenzkontrollen erwischen Bundespolizisten am Münchner Airport regelmäßig Straftäter, viele von ihnen bereits verurteilt (Symbolbild).
Bei Grenzkontrollen erwischen Bundespolizisten am Münchner Airport regelmäßig Straftäter, viele von ihnen bereits verurteilt (Symbolbild). © Bundespolizei

München - Am Dienstag nahmen die Bundesbeamten einen 45-Jährigen fest, weil er der deutschen Justiz seit gut eineinhalb Jahren ein Bußgeld über 15 Euro schuldete. Was ist passiert?

Strafzettel und Mahnkosten nicht gezahlt: Erzwingungshaftbefehl!

Im Frühjahr 2019 hatte der Mann gegen die Ordnungsregeln der Stadt Neu-Ulm verstoßen und erhielt dafür einen Strafzettel in Höhe von 15 Euro. Weil er das Bußgeld nicht bezahlt hatte, waren Verwaltungskosten fällig. Alles in allem war der säumige Zahler den Behörden 72 Euro schuldig geblieben. Ein Richter hatte daher einen Erzwingungshaftbefehl gegen den 45-Jährigen erlassen.

Staatsanwaltschaft suchte Schuldner: Bundespolizei nimmt ihn fest

Mit diesem Haftbefehl beauftragte die Staatsanwaltschaft Memmingen die Polizeibehörden deutschlandweit mit der Suche nach dem 45-Jährigen. Am Dienstagmorgen haben die Bundespolizisten den Mann am München Flughafen festnehmen können, als er nach Bacau (Rumänien) ausreisen wollte. Das teilte die Bundespolizei am Mittwochmorgen mit.

Den drohenden Gefängnisaufenthalt vor Augen, bezahlte er den geforderten Betrag bei der Bundespolizei dann doch und durfte die Wache auch wieder verlassen.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
26 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • MaxlH am 16.12.2020 18:44 Uhr / Bewertung:

    Was diese 10 oder 15 EURO Scherze sollen versteht wohl keiner. 100x höhere Verwaltungskosten, keine Abschreckung oder Sinn. Sinnfreier Papiermüll, aber Scheuer & Co verweigern sich einer Reform der Bußgeldbeträge.

  • FredC2 am 16.12.2020 17:51 Uhr / Bewertung:

    Eine solch geringen Betrag hätte ein Gerichtsvollzieher locker eintreiben können. Warum werden Polizei und Richter mit einer solchen Bagatelle belästigt? Ich denke, die hätten eigentlich anderes und besseres zu tun.

  • Kadoffesalod am 16.12.2020 14:55 Uhr / Bewertung:

    In diesem Fall kann man drüber diskutieren, aber bei uns wird das extrem scharfe Schwert der Erzwingungshaft mitunter leichtfertigt und unangemessen eingesetzt.
    Eine davon betroffene Gruppe sind Menschen die keine Krankenversicherung mehr haben und das werden immer mehr. Zumeist sind das ehemals privat Versicherte, welche insb. als langwierig und chronisch Kranke einen Kostenfaktor darstellen und von der Versicherung bzw. beauftragten Spezialunternehmen durch Leistungsverweigerung und ggf. extreme Prämienerhöhung rausgemobbt und in die Sozialhilfe gedrückt werden sollen. Die Menschen bekommen dann weder Krankengeld noch Behandlungskosten bezahlt, müssen aber die Krankenversicherungsbeiträge weiterhin bezahlen. Ebenso die Pflegeversicherungsbeiträge. Werden letztere nicht bezahlt, stellt das eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz dar, welche mit Geldstrafe sanktioniert wird. Kann die Geldstrafe nicht bezahlt werden, erfolgt Erzwingungshaft.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.