Strafzettel fürs Baden in der Isar
Die Stadtwerbung preist das einmalige Erlebnis, „in einem Fluss mitten in einer Millionenstadt zu baden“. Doch eine 32 Jahre alte Verordnung sagt genau das Gegenteil. Danach ist „Baden in der Isar“ verboten. Christoph Schaddach tat’s trotzdem und bekam einen Strafzettel.
„Baden in einem Fluss mitten in einer Millionenstadt“, so wirbt die Stadt auf Werbeanzeigen und im Internet seit langem für das Plantsch-Vergnügen in der Isar. Nicht müde werden die Verantwortlichen zu betonen, dass der Fluss längst wieder über Badewasserqualität verfügt. „Außer nach starken Regenfällen kann man in dem renaturierten Gewässer problemlos plantschen“, heißt es beim Umweltreferat.
Verschwiegen wird dabei allerdings, dass an vielen Stellen im Stadtgebiet noch immer ein absolutes Badeverbot gilt, dass es bei Nichtbeachtung sogar eine Anzeige droht. Selbst an Münchens neuem Lido, dem abgetrennten Seitenarm unterhalb der Wittelsbacher Brücke, ist das Baden nicht gestattet.
Hier darf nicht gebadet werden
Was viele Münchner nicht wissen: Noch immer gilt im Stadtgebiet die Bade- und Bootsverordnung aus dem Jahr 1976 die besagt, dass es verboten ist, „in fließenden oberirdischen Gewässern, in der Lände, sowie im biologischen Teich der Entwässerungsanlage des Flughafens München-Riem“ zu baden. Der Airport ist zwar längst ins Erdinger Moos umgezogen.
Doch das ändert nichts daran, dass im Stadtgebiet ein generelles Badeverbot gilt – mit vier Ausnahmen: Am Flaucher, unterhalb der Braunauer Eisenbahnbrücke, oberhalb der Reichenbachbrücke, sowie an der Max-Joseph-Brücke ist das Baden gestattet. Heißt im Klartext: An allen anderen Stellen – beispielsweise am Müller’schen Volksbad oder an der Corneliusbrücke – darf nicht gebadet werden.
Die Bade- und Bootsverordnung besagt außerdem, dass 20 Meter oberhalb bis 40 Meter unterhalb der Wittelsbacher Brücke das Plantschen grundsätzlich verboten ist. Ein Schlag ins Gesicht für alle, die die Steinstufen längst als neuen Flaucher annektiert haben. Dass die Polizei dieses Verbot durchaus überwacht, hat der Haidhauser Christoph Schaddach bereits am eigenen Leib erfahren. Als der Architekt im April am Kabelsteg ins Wasser stieg, bekam er von einem Polizei-Beamten eine „Verwarnung ohne Verwarngeld“ aufgedrückt. „Falls ich die Vorschrift auch weiterhin nicht beachte, droht mir sogar ein Bußgeld bis zu 5000 Euro“, erklärt der leidenschaftliche Isarschwimmer, der bis dato fast jeden Tag in dem Fluss badete.
Es besteht Hoffnung
Allerdings besteht für Münchens Isarschwimmer Hoffnung: Nachdem der Bezirksausschuss Au-Haidhausen die 32 Jahre alte Verordnung zur Prüfung an die Stadt weitergegeben hat, will der städtische Umwelt-Ausschuss am 23. September darüber beraten. Dann soll es um eine eventuelle Aufhebung der uralten Vorschriften gehen. „Wir wollten mit der Novellierungwarten, bis die Isar-Renaturierung fortgeschritten ist“, erklärte man beim Umweltreferat die lange Verzögerung. Eine Änderung soll „wohlwollend geprüft“ werden.
Daniel Aschof