Strafzettel für den Rechtsanwalt - nicht fürs Polizeiauto

Löwengrube: Münchner bekommt Strafzettel – das Polizeiauto vor ihm nicht. Ungerecht?
München - Dass er zu Recht bestraft wurde, ist Wolfgang Vogt klar. Der Münchner Rechtsanwalt hat in der Löwengrube da geparkt, wo er nicht hätte parken dürfen. Und bekam einen Strafzettel. Was den Mann dennoch empört: Vor ihm stand ein Polizeiwagen – und der wurde vom Parküberwachungsdienst des KVR geflissentlich übersehen.
Ungerecht, findet Vogt. Als ihm drei Wochen später ein Verwarnungsgeld von 15Euro ins Haus flattert, weigerte er sich zunächst zu zahlen. Seine Begründung: „Wenn ein unzulässiges Parken vorlag, dann hätte auch das Polizeifahrzeug mit einer Verwarnung versehen werden müssen. Dies war nicht der Fall.“
Er habe das alles mit einem Handy-Foto festgehalten, schrieb er der KVR-Verkehrsüberwachung. Doch die blieb hart. Vogt wurde zwar geantwortet, dass eine neuerliche Prüfung stattgefunden habe. Vogts Argumentation würde aber keine Rücknahme der Verwarnung rechtfertigen.
Immerhin: Man gibt ihm Gelegenheit, das Bußgeld zu überweisen, um das teurere Bußgeldverfahren zu vermeiden. Da hört das Entgegenkommen aber auch schon auf. Daniela Schlegel, Sprecherin des KVR, erklärt, warum: „Wenn Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Zoll oder Bundespolizei hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, genießen sie beim Parken Sonderrechte. Geregelt ist das im Paragraphen 35 der Straßenverkehrsordnung.“
Dies sei in der Löwengrube der Fall gewesen. Diesen Paragraphen kennt auch Vogt. Er bestreitet aber, dass diese Sonderrechte in seinem Fall greifen: „Polizeifahrzeuge sind aber dann nicht von der Einhaltung der allgemeinen Verkehrsvorschriften entbunden, wenn sie sich nicht im Einsatz befinden oder für sie nicht eine Sonderregelung gilt.“
Daher hätte auch unter die Scheibenwischer des Polizeiautos vor ihm ein Knöllchen gehört. Dass der Polizist aber verschont blieb, hält Vogt für unangemessen.
Doch offenbar bleibt den Park-Kontrolleuren des KVR ein gewisser Ermessensspielraum. Den haben sie am 29. August zu Gunsten der Polizei genutzt. Vogts Anregung, das Verfahren gegen ihn auf Grund der Ungleichbehandlung einzustellen, hat wenig Aussicht auf Erfolg. Man wird sich wohl vor Gericht wiedersehen.