Strafzahlung: Staatsregierung will Rechtsmittel einlegen

Nächste Runde zwischen der bayerischen Staatsregierung und dem Münchner Amtsgericht. Der Freistaat hat angekündigt, Rechtsmittel gegen das verhängte Zwangsgeld einzulegen. Auch die Wortwahl der Richterin ärgerte den Chef der Staatskanzlei.
AZ/dpa |
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Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) fand die Wortwahl der Richterin "unangemessen".
Peter Kneffel/dpa Staatskanzleichef Marcel Huber (CSU) fand die Wortwahl der Richterin "unangemessen".

München - Im Streit um Diesel-Fahrverbote in München hat die Staatsregierung Rechtsmittel gegen das vom Verwaltungsgericht verhängte Zwangsgeld angekündigt. Zugleich verwahrte sich Staatskanzleichef Marcel Huber am Dienstag gegen die Wortwahl der Richterin Martina Scherl.

Die Kammervorsitzende hatte mit Blick auf den neuen Lufreinhalteplan für München von "allgemeinem Blabla", Alibi-Planung und "so ner halben Larifari-Seite" gesprochen. Huber sagte: "Wir waren uns im Kabinett auch einig, dass wir trotz hohem Respekt vor der richterlichen Unabhängigkeit die gestern verwendete Wortwahl für unangemessen halten." Der Freistaat habe ein 400 Millionen Euro schweres Paket für saubere Luft aufgelegt, der Bund habe ein Sofortprogramm beschlossen, die Landeshauptstadt ergreife eigene Maßnahmen. Das alles "derartig abzutun, ist mehr als unangebracht", sagte Huber.

Das Verwaltungsgericht München hat den Freistaat Bayern am Montag zu einem Zwangsgeld von 4.000 Euro verurteilt, weil er kein Diesel-Fahrverbot in München plant. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte den Freistaat zur Planung verpflichtet, damit der Stickoxid-Grenzwert eingehalten werden könne. Ob kommunale Fahrverbote rechtlich überhaupt zulässig sind, will das Bundesverwaltungsgericht Ende Februar entscheiden.

Lesen Sie auch: Diesel-Fahrverbote - In München ist die Gefahr am größten

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