Strafe für "Wiesenbier" aus Österreich

2500 Euro muss ein Wirt aus Langenlois zahlen, der ein Bier im Namen der „Wiesen“ ausgeschenkt hat.
von  Laura Kaufmann
Nur Münchner Bier darf sich Wiesn-Bier nennen - auch wenn es zur Ablenkung "Wiesen-Bier" genannt wird.
Nur Münchner Bier darf sich Wiesn-Bier nennen - auch wenn es zur Ablenkung "Wiesen-Bier" genannt wird.

München - Dem Bayern ist sein Bier heilig und dem Münchner seine Wiesn. Für Kopierversuche vom Rest der Welt bleibt da höchstens ein mildes Lächeln über. Nur der Verein der Münchner Brauereien, der kann’s bei einem milden Lächeln nicht belassen.

Nicht, wenn ein kleiner Wirt aus Niederösterreich sich an dem Namen „Wiesnbier“ vergreift. Und in Anlehnung an das Oktoberfest jedes Jahr ein „Wiesenbier“ aus den Fässern seines Gasthauses sprudeln lässt.

Seit 2008 braut der Wirt aus Langenlois in seiner eigenen Brauerei das Bier, nicht einmal 500 Liter sind so über die Jahre zusammen gekommen. 10000 Euro und ein Ausschankverbot forderten die Rechtsanwälte der Münchner Brauereien. Denn seit 2009/2010 ist der Name „Wiesnbier“ markenrechtlich geschützt. Eine „Kennzeichenverletzung der Marke“ mahnten die Anwälte an.

Knapp 2500 Euro muss der Wirt jetzt zahlen und darf den Namen nicht mehr verwenden. Eines lässt er sich nicht verbieten: „Das Bier gibt es heuer im Herbst unter einem neuen Namen.“

 

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