Störung bei Ostermesse: Polizei geht von Einzeltäter aus

Nach dem Zwischenfall bei der Ostermesse in der St.-Paulskirche in München hat die Polizei jetzt neue Einzelheiten bekanntgegeben.
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Der Einsatz im April an der Kirche St. Paul an der Theresienwiese.
Thomas Gaulke Der Einsatz im April an der Kirche St. Paul an der Theresienwiese.

Nach dem Zwischenfall bei der Ostermesse in der St.-Paulskirche in München hat die Polizei jetzt neue Einzelheiten bekanntgegeben.

München - Nach dem Zwischenfall bei der Ostervesper in der Münchner St.-Paulskirche, bei dem ein Mann im April den Gottestdienst gestört und dadurch Panik unter den Besuchern verursacht hatte, gab die Polizei jetzt neue Details bekannt.

Störer bei Ostermesse in München - Polizei geht von Einzeltäter aus

Nach bisherigem Ermittlungsstand habe sich keine Tatbeteiligung weiterer Personen ergeben, teilten die Beamten am Donnerstag mit. "Es wird von einem Einzeltäter ausgegangen."

Nach einer vorläufigen psychiatrischen Stellungnahme leide der Beschuldigte an einer psychischen Störung, so die Polizei. "Es wurde daher inzwischen ein Unterbringungsbefehl erwirkt und der 36-Jährige befindet sich seither in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung."

Der 36-jährige Asylbewerber aus Somalia soll bei der Ostermesse im April den Gottesdienst gestört und etwas gerufen haben. Auch soll er Gegenstände auf den Kirchenboden geworfen haben.

Gedränge und Panik in der Paulskirche - mehrere Menschen verletzt

Durch das Gedränge, das beim "zum Teil fluchtartigen Verlassen der Kirche" entstand, wurden der Polizei zufolge mindestens 31 Personen verletzt. "Dabei handelt es sich überwiegend um keine bleibenden körperlichen Verletzungen", so die Beamten. Ein größerer Polizeieinsatz war damals die Folge. 

Ein Teil der Zeugen hörte den Beschuldigten in der Kirche zudem "Allahu Akbar" ("Gott ist groß", beziehungsweise "Gott ist am größten") rufen. Bislang sei der Tatverdächtige bislang allerdings noch nicht in einem religiösen Zusammenhang in Erscheinung getreten, so die Polizei am Donnerstag.

Prüfung durch Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen

Die Prüfung des Vorgangs durch die Staatsanwaltschaft sei noch nicht abgeschlossen.

Gegen den 36-Jährigen war damals Haftbefehl wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens ergangen.

Lesen Sie auch: Unfall in München - Polizei erstattet Anzeige gegen Gaffer!


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