Stiefvater missbraucht Sechsjährige

„Sie haben ihr das Leben genommen“, sagt der Richter – belässt es aber bei Bewährungsstrafe. Bis heute wird das Opfer mit den Erinnerungen nicht fertig.
John Schneider |
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Entschuldigte sich für seine Taten: Peter S. verging sich 18 Mal an seiner kleinen Stieftochter.
John Schneider Entschuldigte sich für seine Taten: Peter S. verging sich 18 Mal an seiner kleinen Stieftochter.

„Sie haben ihr das Leben genommen“, sagt der Richter – belässt es aber bei Bewährungsstrafe. Bis heute wird das Opfer mit den Erinnerungen nicht fertig.

München - Jede Nacht hatte sie Angst, dass Papa in ihr Kinderzimmer kommt und unter ihre Decke kriecht.

Frida (alle Namen geändert) war sechs Jahre alt, als ihr Stiefvater Peter S. sie zum ersten Mal missbrauchte. Der Diplom-Ingenieur befriedigte sich im Laufe der nächsten drei Jahre mindestens 18 Mal im Bettchen seiner kleinen Tochter. Einmal drang er sogar in das Kind ein. Wegen sexuellen Missbrauchs und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilte das Münchner Amtsgericht den 53-Jährigen jetzt zu zwei Jahren auf Bewährung.

Eine milde Strafe. Aber Richter Robert Grain erklärte seine Gründe: So seien zwischen Tat und Anzeige bei der Polizei fast 20 Jahre vergangen.

Dabei hatte der Mann sofort alles zugegeben, als ihn seine Frau mit den Vorwürfen der kleinen Tochter konfrontierte. Die damals Neunjährige hatte die tägliche Angst schließlich nicht mehr ausgehalten und sich ihrer Mutter anvertraut.

Doch zur Anzeige kam es damals nicht. Auch die Mutter fragt sich heute, ob das richtig war. Immerhin ließ der Stiefvater danach von dem Mädchen ab und unterzog sich einer Therapie. Das Paar hatte zwei weitere Töchter, die heute 21 und 23 Jahre alt sind.

Warum dann jetzt noch die Anzeige? „Das war ein Hilferuf“, sagt Richter Grain. Bis heute wird Frida mit den Erinnerungen nicht fertig. Sie war damals alt genug, um sich zu erinnern, aber zu jung, um zu verstehen, was da mit ihr geschah.

„Sie haben ihr das Leben genommen“, sagt Grain. Der Richter wollte noch mal klar machen, wie verwerflich, wie massiv der Missbrauch war. Die junge Frau würde wohl nie eine gesunde Sexualität entwickeln können.

Zum Gerichtstermin gestern war sie gar nicht erst erschienen. Das umfassende Geständnis ihres Stiefvaters, der inzwischen zum zweiten Mal verheiratet ist, machte ihre Aussage überflüssig. Auch das – wie die 5000 Euro, die Peter S. an sein Opfer zahlen will – war ein Grund für die Nachsicht des Gerichts.

 

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