Stiefvater gesteht 48-fachen Missbrauch
MÜNCHEN - Drei Jahre und zehn Monate muss er in den Knast. Guiseppe T. (Name geändert) hat vor Gericht gestanden, mit seiner minderjährigen Stieftochter über Jahre eine Sex-Beziehung gehabt zu haben. Sein Geständnis ersparte dem Mädchen die Aussage und ihm eine noch längere Haftstrafe.
Strahlend verließ er gestern das Münchner Justizzentrum an der Nymphenburger Straße. Der Münchner Pizzabäcker Guiseppe T. (Name geändert) ist vom Landgericht München lediglich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Eine vergleichsweise milde Strafe, hatte der 56-jährige Mann doch zuvor gestanden, seine Stieftochter in 48 Fällen missbraucht zu haben. Das Mädchen war 13 Jahre alt, als Guiseppe T. zum ersten Mal mit ihr intim wurde.
Richterin: "Sie wollte es selber"
Richterin Rosi Datzmann sprach dennoch von einem „minder schweren Fall“. Der Hintergrund: Das Mädchen hatte sich in ihren Stiefvater verliebt, der seit dem Jahr 2003 mit ihrer Mutter liiert war, und diesem Avancen gemacht. „Sie wollte es selber“, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Im September 2004 versuchten die beiden im Kinderzimmer erstmals den Geschlechtsverkehr, doch wegen ihrer starken Schmerzen brach er diesen wie vier weitere Versuche ab. Doch am 5. Oktober entjungferte der damals 52-Jährige das Mädchen.
Bis Januar 2007 setzten die beiden ihre Liebesbeziehung fort, schliefen in der Wohnung, aber auch in einer Tiefgarage am Stachus oder in einem Waldstück miteinander. Als wär’s ein Roman von Vladimir Nabokov konkurrierten die Mutter und ihre Lolita zeitweise um die Gunst des Pizzabäckers. Da der Angeklagte (Anwalt: Thomas Gaßner) die Anklage in vollem Umfang einräumte, ersparte er dem Mädchen die „hochnotpeinliche“ Befragung durch das Gericht, die auf das Opfer wohl wie mittelalterliche Folter gewirkt hätte, sagte Richterin Datzmann. Positiv floss auch seine „glaubwürdige Schuld und Reue“ in das Urteil ein. Die Kammer setzte auch den Haftbefehl außer Vollzug, so dass sich Guiseppe T. bis zu seinem Strafantritt noch frei bewegen kann.
John Schneider
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