Stieftochter zur Strafe verbrüht: Frau gesteht

Unfassbare Grausamkeit: Weil ihre Stieftochter (6) ins Bett gemacht hat, gießt die Senegalesin dem Mädchen kochendes Wasser in den Genitalbereich.
dpa |
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Sie hat gestanden: Die 23-jährige Senegalesin räumte ein, die Tochter ihres Mannes vor einem Jahr mit siedend heißem Wasser abgeduscht sowie dem Kind schwerste Verbrühungen an den Oberschenkeln und im Genitalbereich zugefügt zu haben.
Daniel von Loeper Sie hat gestanden: Die 23-jährige Senegalesin räumte ein, die Tochter ihres Mannes vor einem Jahr mit siedend heißem Wasser abgeduscht sowie dem Kind schwerste Verbrühungen an den Oberschenkeln und im Genitalbereich zugefügt zu haben.

Unfassbare Grausamkeit: Weil ihre Stieftochter (6) ins Bett gemacht hat, gießt sie dem Mädchen kochendes Wasser in den Genitalbereich.

München – Mit einem Geständnis hat am Montag vor dem Münchner Landgericht der Prozess gegen eine junge Frau wegen Misshandlung der Stieftochter begonnen. Die 23-Jährige räumte ein, die Tochter ihres Mannes vor einem Jahr mit siedend heißem Wasser abgeduscht sowie dem Kind schwerste Verbrühungen an den Oberschenkeln und im Genitalbereich zugefügt zu haben.

Die Sechsjährige habe wieder einmal ins Bett gemacht, gab die Senegalesin als Grund an. Sie hatte das weinende Kind nach der Misshandlung mit kaltem Wasser abgespritzt und die Wunden mit einer kühlenden Salbe behandelt. Mitangeklagt wegen Körperverletzung durch Unterlassen ist der 42 Jahre alte Vater der Kleinen. Er hatte seine lebensgefährlich verletzte Tochter erst nach fünf Tagen in eine Kinderklinik gebracht.

Der Afrikaner mit deutschem Pass hatte seine Tochter aus einer früheren Verbindung 2008 nach München geholt. Seine Frau bekam im selben Jahr einen Sohn von ihm, während der Untersuchungshaft brachte sie einen zweiten Jungen zur Welt. Alle drei Kinder sind bei Pflegefamilien untergebracht.

Ob der Vater, der seit Oktober 2010 auf freiem Fuß ist, die beiden Söhne nach Abschluss des Prozesses wieder in seine Obhut nehmen darf, ist noch offen. Die Tochter wird wohl unter der Vormundschaft des Jugendamtes bleiben. Das Kind war damals knapp sieben Wochen in stationärer Behandlung. Es hatte Verbrühungen zweiten und dritten Grades erlitten, mögliche Folgeschäden sind noch nicht absehbar.

Laut Anklage begann die Stiefmutter das Kind bereits kurz nach dessen Ankunft zu misshandeln. Unter anderem drückte sie die Hand der Sechsjährigen auf eine heiße Kochplatte, ein anderes Mal schleuderte sie die Stieftochter zu Boden und trat sie. Die Kleine habe aus ihr unbekannten Gründen immer ein „distanziertes Verhältnis“ zu ihr gehabt, verteidigte sich die Angeklagte. Der Vater habe hingegen keine Probleme zu seiner Tochter gehabt.

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