Stieftochter sexuell missbraucht: Münchner (48) vor Gericht

Ein Münchner Konditor verging sich laut Anklage an seiner damals zehnjährigen Stieftochter. Jetzt steht der 48-Jährige vor dem Landgericht München. Die bewegte Vergangenheit des Angeklagten.
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Prozess wegen Missbrauchs: Ali B. berät sich mit seinem Verteidiger.
jot Prozess wegen Missbrauchs: Ali B. berät sich mit seinem Verteidiger.

München - Sie war nicht sein leibliches Kind, doch für die kleine Luise (alle Namen geändert) war Ali B. (48) seit sie denken kann immer der „Papa“ gewesen. Doch als das Mädchen zehn Jahre alt war, soll sich ihr Papa an ihr vergangen haben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Konditor unter anderem schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes vor.

Die Anklage: Bei zwei Vorfällen Anfang 2013 soll sich Ali B. ausgezogen und an seinem Penis manipuliert haben. Nach jeweils fünf Minuten war der Spuk vorbei. Das Kind hatte aber wohl immer noch Vertrauen. Am 21. April 2013 habe sie sich auf ihr Bett neben den Angeklagten gelegt und ihn gebeten, ihr den Rücken zu massieren. Der Angeklagte habe sie auf den Rücken geküsst, sie gestreichelt und sei dann mit einem Finger in sie eingedrungen.

Der 48-Jährige hat eine bewegte Vergangenheit. Im Libanon habe er seine erste Frau, eine Deutsche, geheiratet und sei mit dieser 1997 nach München gekommen. Der Grund für den Umzug nach Deutschland sei eine Aktion des syrischen Geheimdienstes gewesen. Die hätten in ihm einen deutschen Spion vermutet, hätten ihn entführt und gefoltert, erzählte er vor Gericht.

Nur wenige Jahre später ging die Beziehung auseinander. Ali B. nahm mit der Freundin seiner Ex-Frau, die bei ihnen gewohnt hatte, ein Verhältnis auf und heiratete die Mutter von Luise im Jahre 2009.

Dass es jetzt zur Anklage kam, führt der Angeklagte darauf zurück, dass es zwischen ihm und Luises Mutter zu Streitigkeiten kam. Als er dann dem Mädchen seine neue Freundin vorgestellt habe, sei ihre Liebe in Hass umgeschlagen. Das Gericht stellte dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe um die zwei Jahre in Aussicht, wenn er gesteht. Ob es für eine Bewährungsstrafe reicht, wird aber erst die Beweisaufnahme zeigen.

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