Stieftochter (12) sexuell missbraucht: 22 Monate Bewährung

Prozess am Landgericht: Ein 40-Jähriger gibt zu, seine damals zwölfjährige Stieftochter mehrmals begrapscht zu haben.
von  John Schneider
Missbrauch gestanden: Der Angeklagte mit seiner Anwältin.
Missbrauch gestanden: Der Angeklagte mit seiner Anwältin. © jot

München – Er leidet offenbar an starken Schmerzen. Hassan G. (Name geändert) stöhnt während des Prozesses des öfteren hörbar, sein Gang zur Anklagebank ist mühsam und gebeugt. Doch in dem Prozess, der am Dienstagmorgen vor dem Landgericht begann, ist der arbeitslose Mann der Täter und nicht das Opfer. Der 40-Jährige ist angeklagt, seine damals zwölf Jahre alte Stieftochter Ayse (Schutzname) im Jahre 2008 gleich mehrmals missbraucht zu haben.

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Die junge Frau ist inzwischen erwachsen. Aber sie leide noch immer unter den Taten, erklärte die 20-Jährige dem Gericht. Allerdings habe die Sorge um ihre schwer kranke Mutter bislang immer Vorrang gehabt. Mit dem näher rückenden Prozessbeginn sind aber auch für das Opfer die schmerzlichen Erinnerungen an die Vorfälle vom Februar 2008 wieder hochgekommen.

 

Stiefvater onanierte vor den Augen der Stieftochter

 

Hassan G. hatte damals in der Germeringer Wohnung der Familie – die Ehe mit der Mutter des Mädchens wurde inzwischen geschieden – die zwölfjährige bei drei Gelegenheiten von hinten gepackt und ihr jeweils oberhalb der Kleidung an die Brüste gefasst. Als er versuchte, ihr unter das T-Shirt zu fassen, gelang es Ayse jeweils sich zu befreien.

Bei diesen Attacken blieb es nicht. Immer wieder verlangte Hassan G. von seinem Opfer, dass es ihn befriedigen solle. Ayse weigerte sich jedes Mal. Der Stiefvater zog dann die Hose runter und onanierte vor ihren Augen.

Immerhin hat der 40-Jährige die Taten gestanden. Seine Anwältin Gönül Kurt verlas eine Erklärung ihres Mandanten, in der sämtliche Vorwürfe „voll umfänglich eingeräumt“ werden. So blieb Ayse die Aussage im Zeugenstand erspart.

Die 1. Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richterin Regina Holstein verurteilte den geständigen Täter zu einer Haftstrafe von 22 Monaten, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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