Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unwetter-Opfer
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München - Geschädigte des Unwetters vom 29. und 30. Juni können auf Hilfe hoffen. Bayerns Finanzminister Georg Fahrenschon (CSU) kündigte am Freitag steuerliche Hilfsmaßnahmen an. Demnach können unter anderem Steuern gestundet, Vollstreckungsmaßnahmen hinausgeschoben und Steuervorauszahlungen gemindert werden, wie das Ministerium in München mitteilte. Betroffene sollten sich umgehend persönlich mit ihrem Finanzamt in Verbindung setzen.
Heftige Regenfälle hatten vor allem in Oberbayern viele Keller und Straßen überschwemmt. Im Münchner Stadtteil Pasing standen in einem Einkaufszentrum mehrere 1.000 Quadratmeter Verkaufsfläche und Tiefgaragen unter Wasser.
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