Steuerhinterziehung: Millionenbetrug im Taxi-Gewerbe
Manipulierte Gehaltslisten, Schwarzarbeit, Steuertricks: Ex-Geschäftsführer desTaxi Zentrum München ist angeklagt wegen Steuerhinterziehung – und kommt mit einer Bewährung davon.
MÜNCHEN Sie manipulierten Gehaltslisten, beschäftigten Schwarzarbeiter und tricksten den Fiskus aus: Der ehemalige Geschäftsführer vom „Taxi Zentrum München“, der 72-jährige Paul von A., stand wegen Steuerhinterziehung und nicht geleisteter Sozialbeiträge vor dem Landgericht München I. Schaden: rund 2,5 Millionen Euro.
„Es tut mir wahnsinnig leid. Ich hatte mich um die Buchführung nicht gekümmert“, sagte der Angeklagte, der inzwischen von Sozialhilfe lebt. Mit der Miete bekommt Paul von A. monatlich 886 Euro aus der Staatskasse.
Im Mai 2004 fand am Münchner Flughafen eine Groß-Razzia am Taxistand statt. Die Polizei hatte einen Tipp bekommen und daraufhin die Lizenzen der Fahrer überprüft. Ins Visier der Ermittler geriet damals der Chef des Taxi Zentrums Bernd G. (44). Sein Unternehmen mit Hauptfirmensitz in der Dachauer Straße war mit über 170 Fahrzeugen der größte Taxi-Betrieb in München. Bernd G. und seine Eltern, die Senior-Chefs, sind bereits verurteilt. Bernd G. musste vier Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Die Eltern bekamen Bewährungsstrafen.
1978 gründete der studierte Elektro-Ingenieur Paul von A. sein erstes Taxiunternehmen: „Nachdem ich 1969 Siemens verlassen hatte, verkaufte ich zunächst Autos. Mir lag das Handeln einfach besser.“ Mit verschiedenen Partner wurde sein Unternehmen groß.
Mitte der 90er-Jahre übernahm Bernd G., Sohn des Geschäftspartners vom Angeklagten, die Führung. Unter dem „G.-Konzept“ wurden ab 2001 die Betriebsabrechnungen gefälscht.
Laut Staatsanwältin Astrid Stöckel habe man 50 Prozent der Umsätze verschwiegen und die Krankenkassenbeiträge der Mitarbeiter nicht überwiesen. Über Verteidiger Klaus-Peter Knauf legte der Angeklagte ein Geständnis ab.
Das belohnte die Vorsitzende Richterin Jutta Zeilinger mit Milde: Zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung und 1800 Euro muss er als Auflage an die Staatskasse zahlen. Torsten Huber