Sterbehilfe: Münchner Anwalt vor Gericht
MÜNCHEN - Eine 54-Jährige konnte ihre 77-jährige Mutter, die seit fünf Jahren im Wachkoma lag, nicht mehr leiden sehen. Da schnitt sie die Magensonde durch, mit der ihre Mutter ernährt wurde – auf Rat des Anwalts Wolfgang Putz. Jetzt stehen die beiden vor Gericht
„Ich wollte niemanden töten und ich habe niemanden getötet. Ich wollte nur den Wunsch meiner Mutter umsetzen“, sagt Elke G. mit brüchiger Stimme. Seit dieser Woche wird ihr am Schwurgericht Fulda der Prozess gemacht. Der 54-jährigen Frau aus Kassel und dem Münchner Anwalt Wolfgang Putz wird „versuchter Totschlag“ vorgeworfen. Wegen aktiver Sterbehilfe.
Konkret: Elke G. hat auf Anraten des Anwalts eine Sonde gekappt, über die ihre Mutter künstlich ernährt wurde. Noch am Sterbebett wurde sie daraufhin festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt lag ihre Mutter Erika K. schon fünf Jahre lang im Wachkoma in einem Heim in Bad Hersfeld.
Erika K. war eine lebenslustige Frau. Der Schicksalsschlag geschah im Oktober 2002: Nach einem Hirnaneurysma fiel die damals 72-Jährige ins Koma. Nur vier Wochen zuvor hatte sie ihre Tochter noch besucht. Bei einem Spaziergang sprachen beide über das Sterben. „Meine Mutter hat klar gesagt, dass sie keine lebensverlängernden Maßnahmen will“, erzählt Elke G. Sie kam nicht mehr dazu, diesen Willen schriftlich zu fixieren.
Sie wollten die Mutter endlich gehen lassen
Die Tochter recherchierte im Internet. Sie machte sich schlau, wie das Leiden der Mutter beendet werden könnte. „Aber mein Vater wollte davon nichts wissen.“ Erst nachdem er gestorben war, fiel die Entscheidung: Elke G. und ihr Bruder wollten auch ihre Mutter endlich gehen lassen. Die Situation spitzte sich noch zu, als Erika K. ein gebrochener Arm amputiert werden musste. Doch die damalige gesetzliche Betreuerin lehnte es ab, die Frau sterben zu lassen. Ein Vormundschaftsgericht machte beide Kinder zu Betreuern.
„Es war ärztlich nicht vertretbar, dass die Frau am Leben gehalten wurde“, erklärt der Münchner Anwalt Putz, der das Geschwisterpaar eng begleitete. „Es war kein Therapieziel mehr formulierbar.“
Dieser Ansicht war auch der behandelnde Hausarzt. Wolfgang Putz versuchte auch das Heim zu überzeugen, in dem die Mutter lag. Die Einrichtung erklärte sich nach anfänglichem Zögern bereit, die Kinder gewähren zu lassen. Allerdings nur, wenn sie das Ganze allein verantworten.
Kurz vor Weihnachten 2007 sollte es so weit sein. Im Zimmer von Erika K. war sogar ein Bett für die Kinder bereitet. Die Ernährung war gerade abgesetzt, als das Heim umschwenkte. Nach Angaben der Heim-Chefin hatte sich die Geschäftsleitung eingeschaltet und verordnet: „In dem Heim wird keine Sterbehilfe geleistet – egal welcher Art.“ Da eskalierte die Situation. Eine Heim-Juristin habe den Kindern ein Ultimatum gestellt, berichtet Putz: Entweder die künstliche Lebensverlängerung werde umgehend wieder aufgenommen, oder sie erhalten Hausverbot. Die Heimleitung habe sogar 1000 Euro geboten, wenn die Mutter anderweitig untergebracht wird.
„Das Heim wollte meine Mutter wieder zwangsernähren. Um das zu verhindern, habe ich den Schlauch durchgeschnitten“, erklärt Elke G. ohne Umschweife. Anwalt Putz hatte sie angewiesen, zur Schere zu greifen. Damit hätten die beiden einen Rettungsversuch vereitelt, argumentiert die Staatsanwaltschaft.
Die Kinder erhielten Besuchsverbot
Die Mutter kam in die Klinik, dort wurde eine neue Sonde gelegt. Die Kinder erhielten nach Auskunft der Tochter ein Besuchsverbot. Zwei Wochen später, am Tag, als die Frau in ein Hospiz kommen sollte, starb sie. „Einsam und verlassen“, sagt Elke G.
Das Landgericht Fulda muss nun klären, ob sie und der Anwalt sich des versuchten Totschlags schuldig machten. Am 30. April fällt das Urteil. Der Sohn von Erika K. steht nicht vor Gericht – er beging vier Monate nach dem Tod der Mutter Selbstmord. Beide Prozess-Parteien streben ein Grundsatzurteil beim Bundesgerichtshof an. Elke G. ist optimistisch: „Ich glaube an die Gerechtigkeit.“
Julia Lenders