Stephan Braunfels: Er will 1,2 Millionen Euro - und wird wohl scheitern

Dass man ihm mit dem Museum Brandhorst den Bau eines anderen Architekten auf das Pinakotheken-Areal gesetzt hat, mag Star-Architekt Stephan Braunfels nicht klaglos hinnehmen. Er will 1,2 Millionen Schadenersatz - und holte sich eine derbe Abfuhr vor Gericht ab.
von  Abendzeitung
Wird am 21. Mai eröffnet: Das Museum Brandhorst ist dem Star-Architekten Stephan Braunfels ein Dorn im Auge.
Wird am 21. Mai eröffnet: Das Museum Brandhorst ist dem Star-Architekten Stephan Braunfels ein Dorn im Auge. © AZ

MÜNCHEN - Dass man ihm mit dem Museum Brandhorst den Bau eines anderen Architekten auf das Pinakotheken-Areal gesetzt hat, mag Star-Architekt Stephan Braunfels nicht klaglos hinnehmen. Er will 1,2 Millionen Schadenersatz - und holte sich eine derbe Abfuhr vor Gericht ab.

Von „abwegig“ bis „glatt unschlüssig“ lautet sein vernichtendes Urteil – Richter Rainer Zwirlein vom 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes ließ an seiner kritischen Einschätzung der Berufung von Stephan Braunfels keinen Zweifel zu. Der Star-Architekt muss mit einer erneuten juristischen Niederlage rechnen. Weil das Brandhorst-Museum nicht nach seinen Plänen gebaut wurde, hatte der renommierte Architekt der Pinakothek der Moderne den Freistaat auf 1,2 Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Die Klage war im Juli vom Landgericht München abgewiesen worden.

Braunfels legte Berufung ein. Der Star-Architekt sieht sich im Recht. Schließlich habe er 1992 die Auslobung für das gesamte Areal der ehemaligen Türken-Kaserne gewonnen. Doch an der Stelle, wo Braunfels ursprünglich ein Kinderhaus plante – für das die Stadt München später keine Verwendung mehr hatte – steht heute das Museum Brandhorst. Die Planung des knapp 50 Millionen Euro teuren Museums hätte aber ihm zugestanden, glaubt Braunfels. Der ihm dadurch entstandene Schaden beläuft sich genau auf 1,231679,90 Millionen Euro, rechnete sein Anwalt Andreas Koch aus.

Das Oberlandesgericht argumentierte dagegen, dass sich der Architekt selber widersprüchlich verhalten habe. Zwar habe er im Jahre 2000 angekündigt, gegen Baupläne vorzugehen, die sein Konzept des Pinakotheken-Areals gefährden. Anderthalb Jahre später aber beteiligte er sich am Wettbewerb für den Museumsneubau – den er verlor.

"Berufung steht auf schwachen Füßen"

Auch danach ließ er sich Zeit. Erst sehr spät, zu spät, habe er dann seine Ansprüche gerichtlich einklagen wollen. „Sein Anspruch war da aber bereits verwirkt“, sagt Anwalt Gero Himmelsbach, der den Freistaat vertritt. Richter Zwirlein sieht’s ähnlich: „Die Berufung steht auf schwachen Füßen - auch auf Grund seines eigenen Verhaltens.“

Zudem hätte Braunfels gemäß den Bedingungen der ersten Auslobung allenfalls Anspruch auf den Bau eines Kinderhauses. Dementsprechend geringer wäre der Schaden anzusetzen, der ihm zugefügt wurde. Da das Gericht aber den Freistaat im Recht sieht, das Museum Brandhorst neu auszuschreiben und auch keine Urhebererchtsverletzung durch den Neubau erkennen konnte, stellte sich die Frage nach der Höhe des Schadenersatzes nicht mehr.

Braunfels hat aber noch Zeit, das Gericht vom Gegenteil zu überzeugen. Der Senat kündigte an, dass ein Urteil erst am 2. Juli verkündet werden soll. Sechs Wochen nachdem das Museum Brandhorst erstmals seine Kunstschätze den Münchnern präsentieren will.

John Schneider

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