Steakhouse Little London: Klage gegen die Sperrstunde

München - Zwar müssen Restaurants anders als Clubs und Bars ab Mittwoch nicht komplett schließen. Aber auch die verhängte Sperrstunde ab 22 Uhr hält Thomas Hirschberger für vollkommen willkürlich und unverhältnismäßig zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Wie der Gastronom der AZ bestätigte, möchte sein Betrieb Little London einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht München einreichen.
Bei Sperrstunde von 22 Uhr sei Restaurant nicht mehr wirtschaftlich
Ein Abendrestaurant könne mit einer zeitlichen Begrenzung nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden. "Die geplante Regelung kommt de facto einer Betriebsschließung gleich und fügt den bayerischen Wirten erheblichen Schaden zu", so Hirschberger. "Es leuchtet uns nicht ein, dass wir bis 22 Uhr Sicherheit garantieren können und uns das der bayerische Staat nach 22 Uhr nicht mehr zutraut. Es gibt daher keinen sachlichen Grund für eine bayerische Corona-Sperrstunde." Jede Schließung führe dazu, dass noch mehr Mitarbeiter die Branche verlassen.
In der Freiheit der Berufsausübung eingeschränkt?
In seinem Antrag geht es Hirschberger nicht nur um die Unverhältnismäßigkeit der zeitlichen Beschränkung auf 22 Uhr. Der Wirt sieht sich auch in der Freiheit seiner Berufsausübung eingeschränkt.
Sollte das Gericht eine einstweilige Verfügung im Sinne des Restaurants erlassen, würde diese wahrscheinlich nur für das Little London gelten. Deshalb ruft der Gastronom seine Kollegen dazu auf, es ihm gleichzutun.
Die Pizza- und Pasta-Kette L'Osteria wehrt sich ebenfalls gegen die verschärften Gastro-Regeln und lässt gerade die Verfassungsmäßigkeit von Gastro-Sperrstunde und 2G-Plus-Regelung prüfen.
L'Osteria-CEO Mirko Silz: "Im Interesse unserer Mitarbeitenden, Partner und letztendlich für die gesamte Gastronomie-Branche sehe ich leider keine andere Möglichkeit, als mit Rechtsmitteln gegen die neuen Sperrstunden und 2G-Plus-Verordnungen vorzugehen."