Standplatzpflicht: Taxler streitet mit der Stadt München

Der bayerische Verwaltungsgerichtshof muss entscheiden, wo Taxis stehen dürfen. Ein Taxler aus München hatte auf mehr Freiheiten geklagt.
John Schneider |
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Einzelkämpfer: Peter L. will mehr Freiheiten für Münchens Taxler.
jot Einzelkämpfer: Peter L. will mehr Freiheiten für Münchens Taxler.

München - Peter L. kämpft für sich und seine Kollegen. Und scheut dabei auch nicht drastische Kritik an der Stadt München: "Die Stadt lässt die Taxler verhungern, um die MVG zu fördern."

Der 45-jährige Taxler und gelernte Jurist will bessere Bedingungen für die etwa 20.000 Taxler (3.400 Taxis) in München erreichen. Es geht um die Standplatzpflicht und die Frage, ob Taxis nur an den festgelegten Standplätzen auf Fahrgäste warten dürfen.
Davon gibt es 212 in München. Dazu kommen 34 Bedarfsstandplätze. Die Taxler halten sich nicht immer daran. Und so sieht man des Öfteren auch außerhalb der vorgesehenen Standplätze Taxis, die vor Hotels und Diskotheken auf Fahrgäste warten.

Wo dürfen Taxis in München stehen?

Dürfen die das? Kläger Peter L. sagt ja. Denn der Stadt gehe die Kompetenz ab, um per Taxiordnung zu verfügen, dass sich Taxis nur an den Standplätzen aufhalten dürfen. Der Bundesgesetzgeber habe die Standplatzpflicht bereits abschließend geregelt. Die Stadt vertritt dagegen die Auffassung, dass sie die nötige Rechtsgrundlage habe.

Er selber hatte vor einem Jahr dagegen verstoßen, vor dem Schumann’s auf Fahrgäste gewartet und einen Bußgeldbescheid über 200 Euro dafür kassiert. Das darf die Stadt gar nicht, argumentiert der 45-Jährige. In der mündlichen Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof gestern ging es daher auch um die Frage, ob die Stadt bei Verstößen Bußgelder verhängen kann. Diese sind im Personenbeförderungsgesetz des Bundes nicht vorgesehen.

Die Stadt bevorzuge die MVG auf Kosten der Taxler, sagt der Kläger. So sei am Viktualienmarkt ein Durchfahrtsverbot für Taxis verhängt worden. Nur um einer Buslinie den Weg frei zu machen. Sollte der VGH (Entscheidung am Dienstag) gegen ihn entscheiden (aber die Revision zulassen), will Peter L. weiterkämpfen.

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