Stalking-Statistik: 53 Verurteilte im vergangenen Jahr
München – In Bayern sind im vergangenen Jahr 53 Stalker gerichtlich verurteilt worden, 2 weniger als 2010. Die Statistik zeige, dass die Staatsanwaltschaft Stalking als Straftat sehr ernst nehme, teilte Justizministerin Beate Merk (CSU) am Mittwoch in München mit. Doch es gebe im Gesetz „empfindliche Lücken“ beim Stalking-Paragrafen.
So reiche eine psychische Belastung des Opfers nicht aus, um den Täter strafrechtlich zu verfolgen. „Vielmehr muss beim Opfer erst eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung eintreten – das heißt, das Opfer muss seine äußere Lebensführung ändern.“
Merk bekräftigte ihre Forderung nach einer Gesetzesänderung und härteren Strafen. Stalking-Verurteilungen zu erfassen ist den Angaben zufolge schwierig, da in der Strafverfolgungsstatistik nur das schwerste Delikt des Stalkings auftaucht, etwa versuchte Körperverletzung. Es werden auch nur Verurteilte erfasst, die wegen mindestens zehn Fällen der Nachstellung verurteilt worden sind.
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