Stalking-Prozess: Terror im Minutentakt

Kann das Opfer nie mehr einer geregelten Arbeit nachgehen? - Im Stalking-Prozess vor dem Landgericht München sagte am Mittwoch die psychiatrische Gutachterin aus.
von  dpa
Ein Stalker beobachtet sein Opfer (Symbolbild)
Ein Stalker beobachtet sein Opfer (Symbolbild) © dpa

Im Münchner Landgerichtsprozess gegen einen Stalker aus Kaiserslautern hat eine Psychiaterin dem Opfer eine posttraumatische Belastungsstörung bescheinigt. Aus psychiatrischer Sicht sei das „eine schwere Erkrankung“, sagte die Gutachterin am Mittwoch.

München - Bei dem Opfer, einer 30 Jahre alten Mitarbeiterin der Technischen Universität München (TUM), drohe die Störung chronisch zu werden. Der 47-jährige Angeklagte hatte der jungen Frau noch zur Zeit ihres Architektur-Studiums nachzustellen begonnen. Er war dafür zweimal verurteilt worden, zuletzt 2010 zu 14 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Der Ingenieur soll nur wenige Wochen nach seiner Entlassung erneut mit der Verfolgung des Opfers begonnen und dieses unter anderem im Minutentakt auf verschiedenen Nebenanschlüssen des TUM-Lehrstuhls für Bauphysik angerufen haben.

Bei der weit überdurchschnittlich intelligenten Frau sei die Arbeitsleistung durch Konzentrationsschwierigkeiten infolge der Nachstellungen beeinträchtigt, sagte die Sachverständige. Als Behandlung komme nur eine Trauma-Therapie infrage, mit der aber wegen der andauernden Traumatisierung noch gar nicht habe begonnen werden können. Unbehandelt würde die Erkrankung „mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Arbeitsunfähigkeit führen“.

Nach Einschätzung der Gutachterin ist eine ein- bis zweijährige Therapie erforderlich. Die Aussicht auf vollständige Heilung der 30-Jährigen liege bei etwa 50 Prozent, „wenn der Täter nie mehr in ihre Nähe kommt“. Bei diesem sei nach Aktenlage und dem Eindruck im Prozess fraglich, ob er sein Verhalten steuern könne. Das Gutachten einer anderen Psychiaterin über die Schuldfähigkeit des 47-Jährigen steht noch aus. – Der Prozess dauert an.

 

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