Städtische Parkplätze in der Münchner Altstadt umnutzen? Klare Absage vom Kommunalreferat
München - Die Idee sei gut, und auch das Mobilitätsreferat unterstützt den Ansatz grundsätzlich. Doch wie dasstädtische Kommunalreferat jetzt in einer Antwort auf die SPD-Anfrage mitteilt, können derzeit in den städtischen Gebäuden oder Dienststellen in der Altstadt "keine weiteren Parkmöglichkeiten für Anwohnende zur Verfügung gestellt werden".
Die SPD/Volt-Stadtratsfraktion hatte beantragt, die Verwaltung möge darstellen, welche Kapazitäten in der Altstadt in Parkhäusern unter städtischen Gebäuden oder Dienststellen nicht genutzt seien oder durch andere Mobilitätskonzepte für Mitarbeiter frei werden könnten. Diese Stellplätze solle man dann Anwohnern anbieten und entsprechende bauliche Maßnahmen für die Umsetzung aufzeigen.
SPD/Volt: "Ein Teil dieser Stellplätze wird selbst während der Arbeitszeit nicht genutzt"
Die Fraktion argumentierte unter anderem mit dem Hinweis: "Als Verwaltungsgebäude wie das Kommunalreferat am Rindermarkt, das Kreisverwaltungsreferat, das Sozialreferat am Ostbahnhof, das Stadtmuseum, das Referat für Arbeit und Wirtschaft an der Herzog-Wilhelm-Straße und andere Dienststellen errichtet wurden, wurden zum Teil mit einem hohen Stellplatzschlüssel für Beschäftigte Autoabstellplätze geschaffen. Ein Teil dieser Stellplätze wird selbst während der Arbeitszeit nicht genutzt."

Kommunalreferentin Kristina Frank verweist in diesem Zusammenhang auf die Dienstanweisung zur Vergabe von Kfz-Stellplätzen in der Fassung vom 1. Mai 2023, die Vorgaben für die Vergabe von Stellplätzen enthalte und die für die gesamte Stadtverwaltung mit Ausnahme der Gebäude im Aufgabenbereich des Referates für Bildung und Sport gelte.
Kristina Frank weist auch auf das Fluchtwegekonzept und Datenschutz hin
Frank: "Das Kommunalreferat ist darüber hinaus laufend aufgefordert, zu prüfen ob eine Vergabe von durch Dienststellen nicht benötigte Stellplätze an Dritte umgesetzt werden kann. Diese Umsetzung darf jedoch nur erfolgen, falls dies ohne baulichen Aufwand möglich und eine separate 24-Stunden-Zugänglichkeit für Externe gewährleistet ist, ohne dass Dienstgebäude betreten werden müssen." Dabei gehe es um Aspekte wie die Sicherheit der Beschäftigten, das Fluchtwegekonzept und den Datenschutz.
Stellplätze umnutzen? Hoher Bauaufwand spricht dagegen
Laut Kommunalreferat gibt es im Bereich der Altstadt fünf Verwaltungsgebäude mit 61 Stellplätzen in Tiefgaragen. Lediglich bei acht Stellplätzen im Gebäude Burgstraße 4 bestehe theoretisch die Möglichkeit, "ohne bauliche Veränderungen" einen Zugang für externe Mieter, beziehungsweise Anwohner bereitzustellen. Frank: "Hiervon werden bereits vier Stellplätze extern vermietet. Die übrigen vier befinden sich in dienstlicher Nutzung und stehen für eine Vermietung nicht zur Verfügung."
In den anderen vier Verwaltungsgebäuden gebe es keine Stellplätze in Tiefgaragen, die mit vertretbarem baulichen Aufwand für Externe zugänglich gemacht werden könnten. Das gelte auch für die Feuerwachen und Betriebs- und Friedhöfe, wo Einsatz- und Betriebsfahrzeuge zudem meistens in einem abgesperrten Bereich verkehrten. Die Immobilien im Kultur- und Sozialbereich halten den Angaben zufolge keine Stellplätze für städtische Mitarbeiter vor.
Mobilitätsreferat begrüßt den Antrag, sieht aber Probleme bei Kosten und Umsetzung
Auch das Referat für Bildung und Sport hatte keine guten Nachrichten für die SPD/Volt-Fraktion: Zum einen würden Stellplätze an Schulen bereits mehrfach für den Vereins- und Breitensport in den Schulhallen genutzt, zum anderen sei den Betreuung von Stellplätzen betreuungs- und kostenintensiv. Erschwerend komme hinzu, dass es sich um Privateigentum der Landeshauptstadt handle und eine Vermietung daher einen großen bürokratischen Aufwand nach sich ziehe.
Das Mobilitätsreferat wiederum begrüßt den Antrag, sieht jedoch die Punkte Finanzierung und Umsetzbarkeit kritisch. Zudem deute sich an, dass "in den meisten Fällen die Ein- und Ausgänge sowie die Fluchtwege" betroffen sein werden. Eine derartige Nutzung sei womöglich aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht mit den Sicherheitsinteressen des Referats zu vereinbaren "bzw. die bauliche Umsetzung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Umbaukosten realisierbar".