Stadtwerke München: So wird der Strompreis gebremst

München - Für Münchner Stromkunden war es ein Schock, als im November die Stadtwerke ankündigten, ihre Preise zum Jahreswechsel mehr als zu verdoppeln - auf 61,89 Cent pro Kilowattstunde. Für einen Zwei-Personen-Haushalt würde das fast 1.676 Euro Stromkosten bedeuten, statt bislang 752 Euro im Jahr.
Zumindest ab 1. April dieses Jahres gibt es eine kleine Erleichterung: Wie bereits angekündigt, werden die Stadtwerke (SWM) ihre Preise dann um zehn Cent pro Kilowattstunde (kWh) senken.
Die SWM rechnen vor, dass damit der Strompreis je Münchner Haushalt im Schnitt um etwa 15 Prozent niedriger liegt als zunächst befürchtet. Rechnet man die staatliche Strompreisbremse dazu, sinken die Stromkosten im Durchschnitt sogar um 30 Prozent, so die SWM. Eine Beispielrechnung der Stadtwerke, bei 2.500 kWh Jahresverbrauch: Statt 1.425,77 Euro wären zum 1. April 2023 1.187,86 Euro fällig, inklusive der staatlichen Strompreisbremse, (bemessen am Vorjahresverbrauch).
Die Stadtwerke arbeiten derzeit an Kundenbriefen
Die SWM müssen Gewinne aus Erneuerbaren Energien zur Finanzierung der Strompreisbremse teilweise an den Bund abgeben. Doch diese Abschöpfung beginne später als erwartet, so die SWM. Daher steigen die Strompreise für Münchner Kunden etwas weniger.
Wann profitieren die Haushalte von den bundesweiten Preisbremsen? Sie werden von den Stadtwerken ab 1. März bei allen Abschlägen und Rechnungen berücksichtigt. Für die Monate Januar und Februar zahlen Kunden noch ihre vollen Abschläge. "Auch werden Jahresrechnungen in diesen beiden Monaten noch ohne die Auswirkung der Preisbremsen erstellt", so die SWM. Die Erstattung aus den Preisbremsen erfolge im Nachgang rückwirkend zum 1. Januar.
Wer nun anfängt, eine individuelle Detailrechnung aufzustellen, kann laut SWM erst noch den Februar abwarten. Denn im Laufe dieses Monats werde ein Rundschreiben an betroffene SWM-Kunden geschickt, mit einer genauen Rechnung der jeweiligen Ermäßigung. Das bereiten die SWM offenbar gerade vor. Auch, wie sich die neue Abschlagszahlung (wohl ab 2024) dann verändern wird, sei darin vermerkt.
80 Prozent des Verbrauchs soll staatlich subventioniert werden
Nicht wundern: Es könne auch passieren, dass manche Kunden künftig auch höhere monatliche Beiträge zahlen müssen, die aufgrund der Preisentwicklung ihren Abschlag bisher nicht angepasst und erhöht hatten.
Und wichtig: Sie brauchen als Kunde nicht aktiv zu werden. Wenn Sie berechtigt sind, von den Preisabschlägen zu profitieren, geschieht das automatisch. Die Strompreisbremse des Bundes funktioniert grundsätzlich so: Beschlossen ist, 80 Prozent des tatsächlichen Verbrauchs staatlich zu subventionieren. Und zwar in Form eines Preisdeckels.
Eine Beispielrechnung: Wer 100 Kilowattstunden (kWh) verbraucht, bezahlt für 80 kWh maximal 40 Cent pro kWh. (In dem Fall macht das: 32 Euro. Bei 1.000 kWh Verbrauch: 800 kWh für 320 Euro).
Die restlichen 20 kWh (oder wie im zweiten Beispiel 200 kWh) muss der jeweilige Haushalt zu den Marktpreisen bezahlen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) bezeichnete diese restlichen 20 Prozent zu marktüblichen Preisen stets als eine Art Restanreiz zum Stromsparen für Gewerbe und Privathaushalte.
In einer früheren Version dieses Artikels schrieb die AZ, dass die Preissenkungen der SWM um 10 Cent rückwirkend bis Januar gelte. Das ist nicht korrekt. Diese Preissenkung gilt es ab 1.4.2023. Vielmehr wird die staatliche Strompreisbremse rückwirkend zum 1. Januar verrechnet.