Stadtwerke München: Gibt es Mobbing bei den SWM?

Als Kompensation und für "Fluchtreisen" hat ein Revisor bei den Münchner Stadtwerken (SWM) betrogen und Geld veruntreut. Er sei gemobbt worden, gibt der Mann vor Gericht an. 
von  AZ/ape
Die Zentrale der Stadtwerke in Moosach.
Die Zentrale der Stadtwerke in Moosach. © SWM

München – Er sei "schockiert" von sich selbst, sagte der 48 Jahre alte Münchner am Ende der Verhandlung am Amtsgericht – und die Vorsitzende Richterin und das Schöffengericht nahmen ihm das und seine Reue auch ab: Sie verurteilten ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – auf Bewährung.

Der frühere Leiter des Revisionsamtes der Stadtwerke München (SWM) ist damit schuldig gesprochen in 15 Fällen von Betrug und acht Fällen von Untreue und Urkundenfälschung.

Er fälschte Rechnungen – und zeichnete sie als sachlich richtig gegen

Der Familienvater hat demnach von 2012 bis Anfang 2017 acht Forderungen an die SWM über insgesamt 38.057,83 Euro gestellt und an sich auszahlen lassen – in sechs Fällen mit Rechnungen, die er selbst fälschte und als Leiter der internen Konzernrevision als sachlich und rechnerisch richtig gegenzeichnete.

Außerdem hat er bei 15 Reiseanträgen zwischen 2012 und 2016 einen dienstlich veranlassten Reisegrund angegeben. Dabei seien ihm Reisekosten von insgesamt 7.579,20 Euro entstanden, gab er damals an – und stellte entsprechende Erstattungsanträge.

Allerdings handelte es sich bei diesen Reisen nie um dienstliche – sondern laut dem Verurteilten unter anderem solche, die für sein Promotionsvorhaben im Ausland notwendig waren. Wegen fehlender Wertschätzung trotz vielfacher Überstunden habe er sich die Freiheit genommen, sie dem Arbeitgeber in Rechnung zu stellen, erklärte er vor Gericht. Die Promotion schloss er nicht ab.

Mobbing? SWM wollen sich zum Fall nicht äußern

Bei einigen Reisen habe es sich um "Fluchtreisen" gehandelt – notwendig wegen der Arbeitsatmosphäre: Er habe der "belastenden Situation zumindest kurzfristig entgehen" wollen. Die SWM wollten sich gegenüber der AZ nicht zu dem Fall äußern.

Der Revisor wurde überprüft, nachdem sich ein ihm direkt unterstellter Mitarbeiter an die SWM-Geschäftsführung wandte: Ihm war aufgefallen, dass der Angeklagte "auffallend oft allein gereist" sei. Dem Verurteilten wurde in Folge des Ermittlungsverfahrens fristlos gekündigt. Der ehemalige Kollege arbeitet auch nicht mehr bei der SWM – er sei nach der Entlassung des 48-Jährigen selbst so gemobbt worden, dass er später gekündigt habe, erzählt der als Zeuge einvernommene Mann.

Zugunsten des Angeklagten wertete die Richterin "sein von Reue und Einsicht getragenes Geständnis" und die "erheblichen Konsequenzen" für ihn: Die Familie des Verurteilten verkaufte ihr Wohnhaus, um den SWM 155.000 Euro Schadenersatz zahlen zu können.

Sie betonte aber auch, dass der Angeklagte "mit nicht unerheblicher krimineller Energie vorgegangen" sei und die "ihm eingeräumte Vertrauensposition in äußerst zu missbilligender Weise missbraucht" habe.

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