Zu viel Lärm? Schwabinger Eltern-Kind-Zentrum "Elki" kämpft um Standort

Nachbarn klagen vor dem Landgericht gegen ein Familienzentrum an der Nordendstraße - sie fürchten offenbar zu viel Lärm durch Kinder.
von  John Schneider
Pro-Elki: Mütter und Kinder demonstrieren am Lenbachplatz.
Pro-Elki: Mütter und Kinder demonstrieren am Lenbachplatz. © jot

Schwabing - "Kinderlärm ist Zukunftsmusik" oder "Familien brauchen Elki" – mit diesen Parolen demonstrierten am Dienstag Mütter mit ihren Kindern vor dem Gerichtsgebäude am Lenbachplatz. Der Grund: Drinnen wurde vor dem Landgericht über eine Klage gegen das Eltern-Kind-Zentrum (Elki) an der Nordendstraße verhandelt.

Nachbarn wollen erreichen, dass im Erdgeschoss des Gebäudes mit der Hausnummer 53 kein Zentrum für Kleinkinder und ihre Eltern betrieben werden kann. Der Streit zieht sich jetzt bereits über sechs Jahre hin.

Fall hat bereits bewegte Prozessgeschichte

Die klagenden Wohnungseigentümer kritisieren den Lärmpegel und, dass hier Veranstaltungen für Erwachsene angeboten werden. Vertragsgemäß dürfe im Erdgeschoss aber lediglich ein Laden mit Lager eingerichtet werden, nicht aber ein Familienzentrum.

Der Fall hat eine bewegte Prozessgeschichte hinter sich. Im ersten Anlauf hatte die Richterin am Landgericht die Klage abgewiesen. Doch die Berufung der Kläger am Oberlandesgericht (OLG) hatte Erfolg. Das Verfahren wurde an das Landgericht zurückverwiesen, es wurde um weitere Beweiserhebung gebeten.

Schon im Jahr 2011, bei der Eröffnung in den neuen Räumen an der Nordendstraße, war klar, dass sich das Elki mit rechtlichen Problemen auseinandersetzen wird müssen. Die damals geäußerte Absicht von Lara Mosdal, der ersten Vorsitzenden des Vereins, sich mit den Nachbarn an einen Tisch zu setzen und eine gemeinsame Lösung zu finden, blieb ein frommer Wunsch.

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Inzwischen sind die Fronten so verhärtet, dass man sich gegenseitig der übelsten Dinge verdächtigt. Die Kläger fühlen sich als "Kinderhasser" diffamiert, die Beklagten fragen, ob sich Richterin und Kläger abgesprochen haben.

Denn die Richterin hat ihre ursprüngliche Meinung geändert. Die Klage habe nun aufgrund der Bestimmungen im Wohnungseigentumsgesetz gute Chancen auf Erfolg. Ihre Entscheidung will die Richterin am 14. März verkünden. Sollte diese negativ für das Elki ausfallen, kündigte Anwalt Alexander Erb den erneuten Gang zum OLG an.

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