Zu laut zur Wiesn: Wirt verliert vor Gericht

Nachbarn aus der Mozartstraße haben sich über Lärm beschwert. Das soll sich ändern – etwa durch Türsteher und Dämmungen an den Wänden und Fenstern.
von  Torsten Huber
Bar-Inhaber Sinan Y. muss sich an Lärmwerte halten.
Bar-Inhaber Sinan Y. muss sich an Lärmwerte halten. © th

Nachbarn haben sich über Lärm beschwert. Das soll sich ändern – etwa durch Türsteher und Dämmungen an den Wänden und Fenstern.

München - Seit acht Jahren verwandelt der Wirt Sinan Y. (36) zum Oktoberfest seine „Sinans Bar“ in der Mozartstraße zwischen Goetheplatz und Theresienwiese quasi zum 16.Wiesn-Zelt um: „Da wird das Mobiliar ausgeräumt, Biertische und Bänke aufgebaut, ein DJ sorgt für gute Musik.“

Allerdings: Mehrere Anwohner haben sich bei der Stadt beschwert. Nach einer Lärmmessung bekommt Sinan Y. einen Auflagenbescheid: Er muss für ausreichend Lärmschutz sorgen und einen Türsteher einsetzen. Der soll für Ruhe vor der Tür sorgen. Bei einem Verstoß müsse die Musik auf Hintergrundmusik eingestellt werden.

Gegen diesen Bescheid klagte Sinan Y. mit Anwalt Stephan Mayer und seinem Geschäftsführer Sasa D. gestern vor dem Verwaltungsgericht: „Ich verstehe das nicht“, sagt er, „zur Wiesn ist es dort überall laut. Außerdem machen die Übernachtungsgäste vom Hostel nebenan den Krach. Da stehen immer junge Leute vor der Tür und feiern.“

Die Vertreter der Stadt sehen das anders: „Wir haben viele E-Mails von Anwohnern, die ausdrücklich Ihren Betrieb und das Hostel als Lärmquelle nennen.“ Außerdem soll eine Lärmmessung ergeben haben, dass „Sinans Bar“ über dem nächtlich vorgeschriebenen Lärmpegel liegt: Von 22 bis 6 Uhr in der Früh sind 40 Dezibel erlaubt – diesen Wert verursacht etwa leise Musik.

Sinan Y. und sein Anwalt kontern: „Das kann man doch gar nicht messen, wenn in der ganzen Straße Lärm ist. Da gehen doch nach der Wiesn tausende Oktoberfestbesucher entlang zur U-Bahn – und das Hostel liegt gleich neben dem Sinans.“ Die Richter der 16. Kammer zeigen dem Kläger auf, dass er gegen den Bescheid nichts machen kann.

hr Rat: Die Sinan-Betreiber sollen die Klage zurücknehmen und für die kommende Wiesn geeignete Lärmschutzmaßnahmen treffen. Zum Beispiel: Decken oder Styropor an die Glasscheiben, die den Lärm schlucken. Die Stadt überprüft dann mittels einer neuen Messung, ob die Dezibelwerte eingehalten werden. Sinan Y. verspricht, sich darum zu kümmern: „Wir haben heuer sogar sechs Türsteher im Einsatz.“

 

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.