Wohnbebauung "nicht ausgeschlossen"

 Steht das Kleingarten-Paradies in der Hartmannshofer Straße vor dem Aus? Aus baurechtlicher Sicht könnten hier Häuser gebaut werden.
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Steht das Kleingarten-Paradies in der Hartmannshofer Straße vor dem Aus? Aus baurechtlicher Sicht könnten hier Häuser gebaut werden.

Moosach - Auf dem Gelände der Kleingartenanlage in der Hartmannshorfer Straße könnte gebaut werden. Zumindest ist das Grundstück nicht durch den Bebauungsplan vor Wohnbebauung geschützt. Das habe eine Anfrage an die Stadt ergeben, die Stadtrat Otto Seidel (CSU) stellte.

„Die Kleingärtner sind in Sorge um die Zukunft ihrer Anlage. Derzeit gibt es offenbar eine gerichtliche Auseinandersetzung, in der auch die Frage der Nutzungsmöglichkeiten auf dem Gelände eine Rolle spielt“, so hatte es der CSU-Stadtrat Otto Seidel in seinem Schreiben formuliert.

Nun kam die Rückmeldung. Das Gelände, auf dem die Parzellen der Kleingärtner seit mehr als 30 Jahren stehen, liege im Innenbereich. Und konkreter: "Eine in Bezug auf das Nutzungsmaß moderate Wohnbebauung auf den Grundstücken wäre damit nach derzeitiger Rechtslage, vorbehaltlich einer detaillierten baurechtlichen Prüfung, wohl nicht auszuschließen", habe die Stadt geantwortet.

Eine akute Gefahr bestehe allerdings nicht. Der Lokalbaukommission liegen keine Anträge des Eigentürmers vor. Dieser hatte das Grundstück, auf dem die Schrebergärten stehen, 2005 von der Bahn-Landwirtschaft gekauft. Damals hatte der Eigentümer - ein Investor - mehrere Einfamilienhäuser mit Garagen auf dem Gelände errichten wollen. Die Stadt habe den Antrag abgelehnt. Zu diesem Zeitpunkt war der aktuelle Bebauungsplan, der nun Wohnungen auf dem Areal erlaubt, allerdings noch nicht in Kraft. 

 

 

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