Wird dieses Häuschen abgerissen?

Das kleine Haus an der Tegernseer Landstraße wird höchstwahrscheinlich bald abgerissen. Stattdessen soll hier ein Mehrfamilienhaus entstehen.
Giesing - Was passiert mit dem kleinen Haus an der Tegernseer Landstraße 99? Im Viertel erzählt man sich, dass das Haus abgerissen werden soll. Schon bald sollen angeblich die Bagger anrollen - um Platz für einen Neubau zu schaffen.
Denkmalgeschützt ist das Häuschen nicht, aber „das Haus ist aus dem 19. Jahrhundert, wenn nicht noch älter und ein noch bestehendes Stück Giesinger Geschichte“, sagt Maximilian Heisler von der Aktionsgruppe Untergiesing. "Offensichtlich interessiert das allerdings niemanden, genau so wenig wie beim Abriss der denkmalgeschützten Häuser Tegernseer Landstraße 35 und 27."
Auch wenn neue Wohnungen zwar grundsätzlich etwas positives seien, im Viertel hat man eben schon schlechte Erfahrungen mit Neubauten gemacht.
Die Aktionsgruppe und auch der Verein Altstadtfreunde München fürchten, dass nun auch das Häusl mit der Nummer 99 „dem nächsten Betonklotz mit Luxusmieten Platz machen muss“.
Das Planungsreferat bestätigt, dass es seit 2013 einen sogenannten positiven Bauvorbescheid, also eine grundsätzliche Zustimmung der Stadt, für einen Abriss und den Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Stelle gibt.
Allerdings – ein Bauantrag sei noch nicht gestellt. Der muss eingereicht werden, um überhaupt eine Baugenehmigung zu bekommen. Darin wird genau dargelegt, was an der Stelle gebaut werden soll.
Für den Abriss an sich brauche der Besitzer keine Genehmigung, müsse diesen aber bei der Lokalbaukommission ankündigen. Auch das sei noch nicht passiert, heißt es aus dem Planungsreferat.
Die Referatssprecherin Karla Schilde meint deshalb: „Ein Abbruch ist so schnell nicht zu erwarten. Solange man nicht weiß, was und wann man dort baut, macht ein Abriss ja keinen Sinn."
Grundsätzlich sei es möglich, bei einem Neubau an dieser Stelle ein Haus zu erreichten, dass in der Höhe zu den benachbarten Häusern aufschließt. Für dieses Gebiet gebe es keinen Bebauungsplan, deshalb sei die Art und das Maß der umliegenden Bebauung der Maßstab für Neubauten, erklärt Schilde.