Wird die Unterführung endlich erneuert?

Obermenzing - Die Unterführung Menzinger Straße/Wintrichring passieren täglich Schülern der Maria Ward Schule und des Schulzentrums Augustinum. Seit Jahren wird der Umbau der Unterführung gefordert, denn sie ist nicht barrierefrei. Außerdem gibt es keinen durchgehenden, gesicherten Radlweg. Heuer allerdings sollen in diesem Bereich umfangreiche Gleisarbeiten vorgenommen werden. Deshalb hat Josef Schmid von der CSU bei der Stadt angefragt, ob es Pläne zum barrierefreien Umbau der Unterführung gibt und ob ein durchgehender Radlweg geplant ist.
Lesen Sie hier die Antwort von Stadtbaurätin Elisabeth Merk im Wortlaut:
"Am 15.07.2013 haben die Stadtwerke München den beteiligten Dienststellen ihre Planung zur Gleiserneuerung der Straßenbahnlinie 17 zwischen den Haltestellen „Dall Armistraße“ und „Amalienburgstraße“ vorgestellt. Im Rahmen der Besprechung wurden unter anderem auch die von Ihnen genannten Defizite thematisiert. Die Beseitigung der Radverkehrsdefizite, die Schaffung oberirdischer, barrierefreier Querungsmöglichkeiten mit einem Abbruch des Unterführungsbauwerkes und die Schaffung von vollständig barrierefreien Zugängen zu den Haltestellen sind sinnvollerweise im Rahmen der Gleiserneuerung als eine Gesamtbaumaßnahme zu lösen.
Nicht nur wegen der angrenzenden Schulen und des Klinikums Dritter Orden, sondern auch vor dem Hintergrund der geplanten Erweiterung des Museums Mensch und Natur und der seitens des Nutzers gewünschten Verlegung des Haupteingangs in die Maria-Ward-Straße, ist eine barrierefreie Verbindung vom Museum zu den Haltestellen der Bus- und Tramlinien „Maria-Ward-Straße“ aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung unbedingt erforderlich.
Ich kann Ihnen zusammenfassend mitteilen, dass allen beteiligten Dienststellen und den Stadtwerken München die Defizite bekannt sind und deren Lösung als dringlich angesehen wird. Derzeit laufen diesbezüglich referatsübergreifende Abstimmungsgespräche, ob und wie im Rahmen der Gleisbaumaßnahme diese Defizite zeitgleich behoben werden können oder alternativ durch die SWM lediglich die Voraussetzungen für spätere Baumaßnahmen durch die Landeshauptstadt geschaffen werden, sofern die Umsetzung einer Gesamtlösung aus Zeitgründen nicht möglich ist."