Widerrechtlicher Fahrscheinverkauf
Am Mittwoch erwischten DB-Sicherheitsmitarbeiter am Hauptbahnhof München einen 62-Jährigen der versuchte, einer 24-Jährigen einen verfälschten Fahrschein zu verkaufen.
Ludwigsvorstadt - Zivile DB-Sicherheitsmitarbeiter, die zur Bekämpfung von Fahrkartenmissbrauch unterwegs waren, trafen gegen 9:15 Uhr am Starnberger Flügelbahnhof auf einen Mann, der sich an Fahrscheinautomaten aufhielt.
Als er auf eine Frau zuging, sie ansprach und ihr einen Fahrschein (DB-Bayernticket) verkaufte, schritten die DB-Mitarbeiter ein.
Eine Überprüfung des Fahrscheins bei der Bundespolizei ergab, dass sowohl der Name des Mannes als auch das Fahrtdatum auf dem Ticket wegradiert wurden, die Fahrkarte somit verfälscht worden war.
Die Bundespolizei ermittelt gegen den 62-Jährigen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung.
Zudem warnt die Bundespolizei vor dem Ankauf von Fahrkarten bei Privatpersonen:
"Ein Bayern-Ticket ist nach Eintragung eines Namens auf dem Fahrschein, spätestens aber nach Fahrtantritt nicht mehr übertragbar.
Durch eine nachträgliche Veränderung des Namens wird das Bayern-Ticket ungültig.
Auch die Mitfahrt als zusätzliche Person mit einem widerrechtlich genutzten Bayern-Ticket kann unter Umständen strafbar sein. Mitreisende haben keine gültige Fahrkarte; werden gegebenenfalls auch mit einem erhöhten Beförderungsentgeld belegt.
Müssen bei verfälschten Fahrscheinen zudem mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen."
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