Wer soll das bezahlen?

Der Ärger um das Eis- und Funsportzentrum West ist noch lange nicht vorbei. So der Tenor der Antworten aus dem Schulreferat auf eine CSU-Anfrage.
von  AZ
Das Eis- und Funsportzentrum West hat mit technischen Problemen zu kämpfen.
Das Eis- und Funsportzentrum West hat mit technischen Problemen zu kämpfen. © Google Maps

Pasing - Die Stadträte Josef Schmid und Mario Schmidbauer hatten bei Stadtschulrat Rainer Schweppe nach dem aktuellen Sachstand angefragt.

Hintergrund: Nach der Sanierung des Eis- und Funsportzentrums West, den anschließend entdeckten Baumängeln und dem sich daran anschließenden Beweissicherungsverfahren wurde eine provisorische, verkleinerte Eislauffläche mit transportabler Technik eingerichtet.

Und dieses Provisorium hat Bestand: "Mit der Behebung der Mängel an der Eisbahn kann frühestens nach Abschluss des gegenwärtig noch laufenden gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens begonnen werden", so Schweppe. "Bevor dieses Verfahren abgeschlossen ist, dürfen grundsätzlich keine weiteren Maßnahmen zur Veränderung des Zustandes der Eispiste vorgenommen werden, um mögliche Regressansprüche nicht zu gefährden."

Wann ist mit einem endgültigen Abschluss der Interimsnutzung und der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes zu rechnen ist, wollten die CSU-Stadträte ebenfalls wissen.

Die Antwort Schweppes: "Das Ende des Beweissicherungsverfahrens ist noch nicht absehbar. Derzeit erwägt die Gegenpartei, ein Ergänzungsgutachten zu Detailfragen zu beantragen. Eine Aussage, wann die Eisbahn West voraussichtlich wieder eröffnet werden kann, kann erst nach Abschluss des gerichtlichen Beweissicherungsverfahrens und der dann möglichen Festlegung und Planung des Sanierungsumfangs getroffen werden." Die Stadt München habe leider keine Möglichkeit, das gerichtliche Verfahren zu beschleunigen.

Für den provisorischen Betrieb der Eislaufbahn sind seit der Wintersaison 2008/2009 Ausgaben in Höhe von rund 760 000 Euro angefallen. Für den weiteren provisorischen Betrieb werden je Eislaufsaison weitere Kosten von 160 000 Euro pro Jahr bis zur Fertigstellung der Sanierung der Eislaufbahn entstehen, so der Stadtschulrat. Die Kosten für die Mängelbeseitigung an der Eisbahn und für das Gerichtsverfahren können erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens ermittelt und benannt werden.

Die Verantwortlichkeiten für die Mängel an der Eisbahn sind im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens zu klären. Vom Ausgang dieses Verfahrens ist es abhängig, wer die angefallenen und noch entstehenden Kosten zu tragen hat.

Die Stadt München stellt jedenfalls Schadensersatzforderungen gegen die Verursacher, die für die baulichen Mängel verantwortlich sind. Die Regelung über Umfang und Höhe des Schadensersatzes erfolgt nach richterlichem Urteil oder Vergleich mit den Prozessparteien.

 

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