Weiter Streit über die Säblistraße

Nachdem der Säblidurchstich im Frühjahr beerdigt wurde, diskutiert der Bezirksausschuss jetzt darüber, ob die Säblistraße eine Staatsstraße bleiben soll.
von  az
Das Logo der Bürgerinitiative Forstenried, die gegen den Durchstich kämpft.
Das Logo der Bürgerinitiative Forstenried, die gegen den Durchstich kämpft. © ho

Forstenried - Lesen Sie hier die Beiträge Bürgern beim Bezirksausschuss am 10. September zur Säblistraße im Wortlaut.

Axel Pütz:

 

  • Der Grund für die Aufstufung des Straßenzuges „Stäbli-­-Lochhamer-­-Siemensallee“ zur Staatstraße im Jahre 2007 (wirksam 2012) war der geplante Stäblidurchstich. Das ist auch so in den damaligen Beschlüssen festgehalten/nachzulesen. Der Straßenzug sollte eine „dem Durchgangsverkehr dienende Netzfunktion“ haben, also die direkte Verbindung zwischen A 95 und B11. Nachdem die Regierung von Oberbayern im März 2013 den Durchstich abgelehnt hat, und damit das Thema „Durchstich“ (mit Zustimmung von BA und Stadtrat) endgültig vom Tisch ist, entfällt somit der Grund für die Aufstufung zur Staatsstraße.
  • Das Baureferat begründet seine Ablehnung der Rückstufung mit der Aussage der obersten Baubehörde “ Diese Klassifizierung entspreche der tatsächlichen Verkehrsbedeutung und berücksichtige die Bedeutung des Straßenzuges hinsichtlich seiner Lage innerhalb des überörtlichen Verkehrsnetzes sowie der dadurch vermittelten räumlichen Verkehrsbeziehungen“. Die Frage ist, beziehen sich diese Aussagen auf den derzeit noch gültigen Verkehrsentwicklungsplan (VEP)? Im derzeitigen VEP ist der Stäblidurchstich noch enthalten, und damit die „zukünftige Netzfunktion“ des o. g. Straßenzuges. Nach der Ablehnung des Stäbldurchstichs muss zum Einen der VEP neu überarbeitet werden, was ja auch der BA in einer der letzten Sitzungen bekräftigt hat, und zum Anderen fällt die „überörtliche Funktion“ des Straßenzuges weg. Die Funktion des Straßenzuges ist, nach der Stäblientscheidung, wieder die gleiche wie vor 2007, als der Straßenzug auch keine Staatsstraße war.

  • Weiter begründet das Baureferat seine Ablehnung damit, dass ja auch das bayrische Verwaltungsgericht eine damalige Klage gegen die Aufstufung abgelehnt hat. Diese Klage wurde aber nie inhaltlich geprüft, d. h. es wurde nie die Richtigkeit der Staatsstraße geprüft. Vielmehr wurde die Klage abgelehnt, weil sie juristisch nicht zulässig war! Daher kann das auch nicht als Begründung zur Ablehnung herbeigezogen werden.
  • Am 19.3. 2013 haben die SPD und CSU nach der Stäblientscheidung im Stadtrat beantragt „Nach dem Scheitern des Planfeststellungsverfahrens prüft das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zusammen mit dem Baureferat und dem Kreisverwaltungsreferat bis zum 31.12.2013 im Rahmen eines verkehrspolitischen Gesamtkonzepts sämtliche möglichen Alternativen verkehrslenkender, verkehrssteuernder und baulicher Art zur Entlastung des 19. Stadtbezirks von dem zunehmenden Durchgangs-­-/Transitverkehr in Südost -­- Nordwest -­- Richtung. Diese werden den betroffenen Anwohnern im Rahmen einer Bürgerwerkstatt zur Diskussion und Meinungsbildung vorgelegt.“ Das Ziel der Stadt München ist also, genau den o. g. Straßenzug vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Dies kann auf keinen Fall geschehen, wenn man diesen Straßenzug weiterhin als Staatsstraße klassifiziert. Zudem soll, auf Wunsch des Stadtrates, unter Mitwirkung der Bürger im Rahmen einer Bürgerwerkstatt ein Entlastungskonzept erarbeitet werden. Daher können zeitlich vor einer Bürgerwerkstatt keinerlei Vorabentscheidungen bgzl. des Verkehrskonzeptes getroffen werden.

 

Lieber Bezirksausschuss, nachdem der Grund für die Aufstufung des o.g. Straßenzuges endgültig weggefallen ist, der Verkehrsentwicklungsplan entsprechend überarbeitet werden muss und der Stadtrat zusammen mit dem BA und den Bürgen eine Entlastung des 19 Stadtbezirks vom Durchgangsverkehr fordert, muss der Straßenzug „Stäbli-­- Lochhamerstrasse, Siemensallee“ wieder auf seine ursprüngliche Klassifizierung zurückgestuft werden. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank

Lesen Sie hier: Der Stadtrat beerdigt den Säblidurchstich.

Helmut Wiedemann

Antrag: Der BA 19 möge beschließen, der Vorlage nicht zuzustimmen und sowohl dem Baureferat und dem Bauausschuss des Stadtrates zu empfehlen, den Antrag von der Tagesordnung zu nehmen. Es besteht zeitlich keine Not und es wäre im Hinblick auf die Umsetzung und Vollzug des Stadtratsbeschluss vom 19.03.2013 auch kontraproduktiv, vorher über die Staatsstraße abzustimmen und dann erst über mögliche Konzepte und Alternativen zu beschließen.

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Helmut Wiedemann, wohne an der Lochhamer Str. 64, war und bin Einwender gegen den „Stäblidurchstich". Anscheinend erleben wir mit dem Stäblidurchstich ein ähnliches Verfahren wie mit dem Ausbau der 3. Startbahn beim Flughafen FJS München. Ohne zeitliche Not, und zufällig noch während der Schulferien, empfiehlt das Baureferat dem Bauausschuss des Stadtrates die Aufstufung des Straßenzuges Stäblistraße / Lochhamer Straße / Siemensallee nicht zurückzunehmen.

Dies ist analog wie die Bayer. Staatsregierung beim Bau der 3. Startbahn, - wir planen und streiten weiter, wer weiß wie man es einmal gebrauchen kann, die Zeiten ändern sich ja und dann kann man darauf zurückgreifen!!! Und ein solches Vorgehen traut sich der Stadtrat der LH München während der Hochphase der momentanen Wahlkämpfe und in der Vorphase zur Stadtratswahl so anzugehen.

Ein in dieser Form einmaliges Vorgehen und Verlangen, noch dazu da sich seinerzeit Herr Stadtrat Amlong über den sog. „Verfahrenstrick“ – Aufstufung zur Staatsstraße, Zitat: dann bringen wir den Durchstich leichter durch – gebrüstet und den Verfahrenstrick inhaltlich nicht begründet hat, und jetzt soll dies einfach weiter so gelten, wir würden hier die Einführung und Beibehaltung der Staatsstraße durch die Hintertür erleben!!!

In meinen Augen eine unrühmliche Empfehlung, noch dazu da beide Referate zusammen mit dem KVR ja durch den Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.03.2013 gebunden sind und bis zum 31.12.2013 einen Vorschlag über das weitere Vorgehen, nach Prüfung entsprechender möglicher Planungsalternativen, nach Ausarbeitung eines verkehrspolitischen Gesamtkonzeptes für den 19. Stadtbezirk und nach Vorlage dieser Alternativen und Prüfungen im Rahmen einer Bürgerwerkstatt, ausarbeiten und vorlegen sollen.

Die heute vorliegende Empfehlung des Baureferates für den Bauausschuss steht deshalb absolut konträr zum Stadtratsbeschluss vom 19. März diesen Jahres. Es steht dem Baureferat nicht an, alleine hier eine Empfehlung zur Sitzung des Bauausschusses am 24.09.2013 auszusprechen.

Das Planungsreferat hat gemeinsam mit dem Bau- und dem Kreisverwaltungsreferat eine Ausarbeitung vorzulegen, ein Alleingang des Baureferates ist verfahrenstechnisch unzulässig.

Ich beantrage deshalb, der BA 19 möge beschließen, der Vorlage nicht zuzustimmen und sowohl dem Baureferat und dem Bauausschuss des Stadtrates zu empfehlen, den Antrag von der Tagesordnung zu nehmen. Es besteht zeitlich keine Not und es wäre im Hinblick auf den Stadtratsbeschluss vom 19.03.2013 auch kontraproduktiv, vorher über die Staatsstraße abzustimmen und dann erst über mögliche Konzepte und Alternativen zu beschließen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Lesen Sie morgen, was andere Bürger aus dem Viertel über die Verlängerung der Säblistraße denken.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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