Wegen zweiter Stammstrecke: Am Hauptbahnhof wird's eng

Ludwigsvorstadt - Der Finanzierungsplan liegt noch nicht vor und auch die endgültige Entscheidung in Sachen zweite Stammstrecke für München ist noch nicht getroffen. Die ersten Auswirkungen der S-Bahn bekommen die Münchner aber schon ab Dienstag zu spüren. 40 Meter unter dem Bahnhofsvorplatz soll die neue Station entstehen. Dafür müssen aber noch so einige Arbeiten vorgenommen werde.
Angefangen wird damit eben schon jetzt. Aber was für Auswirkungen hat die Baustelle am Bahnhofsvorplatz eigentlich?
Vor allem die Autofahrer werden’s schwer haben. Bis zum 18. Oktober ist die Bayerstraße stadteinwärts ab der Senefelderstraße gesperrt. Danach wird’s aber auch nicht wirklich besser: Ab dem 19. Oktober ist dann nämlich der Bahnhofsvorplatz für Autos, die von der Arnulfstraße südwärts kommen, gesperrt.
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Aber nicht nur für Autofahrer wird’s ungemütlich. Die Taxistände am Hauptbahnhof fallen ebenfalls weg und die Buslinie 58 kann nicht wie gewohnt am Hauptbahnhof halten. Daher drehen die Busse ab dem 18. Oktober am Hauptbahnhof Nord. Der Tramverkehr hingegen ist nicht von der Baustelle beeinträchtigt. Immerhin eine gute Nachricht.
Und der Hauptbahnhof selbst? Der wird durch die Bauarbeiten nicht in Mitleidenschaft gezogen. Trotzdem müssen gerade die Anwohner viel Geduld mitbringen. Die durch die Baustelle entstehenden Unannehmlichkeiten werden lange Andauern: Die Deutsche Bahn rechnet selbst nicht vor 2025 mit der Fertigstellung der zweiten Stammstrecke.
Die Bauarbeiten im Überblick
4. - 18. Oktober 2016: Die Bayerstraße stadteinwärts ist ab der Senefelderstraße gesperrt. Die Senefelderstraße wird zur Einbahnstraße und ist nur in Richtung Süden befahrbar. Ableitungsschilder weisen die Autofahrer auf die Einschränkungen hin.
19. Oktober 2016 - Februar 2017: Der Bahnhofsplatz ist für Autofahrer in Richtung Süden gesperrt. Auf dem Bahnhofsvorplatz entfallen der Taxistand sowie die Haltestelle der Buslinie 58. Der Bus wendet ab dem 18. Oktober an der Station Hauptbahnhof Nord. Der Verkehr in Richtung Norden ist von der Baumaßnahme nicht beeinträchtigt.