Wegen Abschiebung: Stachus-Täter klagt

Körperverletzung mit Todesfolge: Peter T. (26) schlug einen Mann tot.  Der Wiener klagt gegen seine Abschiebung nach Österreich.
von  John Schneider
Tatort McDonald’s am Stachus: Hier kam es zu den tödlichen Schlägen. Peter T. (kl. Bild) wurde zu 7,5 Jahren Haft verurteilt.
Tatort McDonald’s am Stachus: Hier kam es zu den tödlichen Schlägen. Peter T. (kl. Bild) wurde zu 7,5 Jahren Haft verurteilt. © imago/jot

Altstadt Er hat einen Menschen im Streit um einen Platz im McDonald’s am <strong>Stachus</strong> mit Todesfolge zu sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine Strafe sitzt er in Stadelheim ab.

Jetzt hat der Wiener seinerseits geklagt. Gegen den Bescheid der Landeshauptstadt, die dem Österreicher und EU-Bürger auch nach seiner Entlassung – voraussichtlich 2016, wenn er zwei Drittel der Strafe verbüßt hat – den Aufenthalt in Deutschland verbieten will.

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Auch das Gericht sieht aktuell noch ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit, dass der Gewalttäter Peter T. nach Verbüßung seiner Strafe deutschen Boden nicht wieder betreten darf. Laut Gutachten mache Peter T. zwar Fortschritte, aber erst müsse die Antiaggressionstherapie erfolgreich abgeschlossen werden, um eine Rückfallgefahr wirklich auszuschließen zu können.

Dass der Österreicher in München bleiben will, hat einen Grund: Der 26-Jährige hat hier eine dreijährige Tochter. „Sie ist mein schönstes Glück“, erklärte Peter T. Im Gerichtssaal flossen Tränen, als die Mutter (26) des Kindes berichtet, wie sehr sich die Kleine freut, wenn es heißt, dass sie ihren Vater besuchen darf. Alle zwei Wochen eine Stunde. Mehr ist nicht drin.

Dass ihr Vater im Gefängnis sitzt, hat das Mädchen noch nicht begriffen. Die Mutter hat im Januar einen Schlussstrich unter ihre Beziehung zu Peter T. gezogen. Der Häftling hat dafür Verständnis. Die Verwaltungsgerichtskammer war von dem Auftritt des Klägers durchaus beeindruckt. Die Richter regten eine Befristung des Verlusts der Freizügigkeit des EU-Bürgers auf fünf Jahre an. Damit waren alle Beteiligten einverstanden. Die Stadt wird die Befristung in den Bescheid einfügen, der Kläger seine Klage zurückziehen.

Für die Zeit bis zum Ablauf der Frist, legte die Kammer Peter T. nahe, seinen Wohnort nahe der deutschen Grenze zu nehmen. Um die Distanz zwischen Vater und Tochter klein zu halten.

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