Was fehlt bei diesem Halteverbot?

Laim - "Dies ist insbesondere deswegen ärgerlich, weil die Parkplatzsituation abends in der Stroblstraße zwischen der Gotthardstraße und der Camerloherstraße sowieso schon angespannt ist", so ein Betroffener.
Er weiß: "Natürlich kann es notwendig werden, ein Halteverbot aus besonderen Gründen aufzustellen. Auf wenig bis kein Verständnis stoßen allerdings vorübergehende Halteverbotsschilder ohne einschränkende Zusatzangaben wie werktags und/oder unter Angabe eines Zeitraumes."
Seine Vermutung: Der Halteverbotsbereich wurde aufgestellt, um Baustellenfahrzeugen die Zufahrt zur Grundschule zu erleichtern oder zu ermöglichen.
Seit Wochen könne er aber weder am Wochenende, noch nach 18 Uhr den Bedarf erkennen, Baustellenfahrzeugen zu diesen Zeiten die Zufahrt zu ermöglichen.
Und mit dieser Einschätzung, die er ans KVR und an die AZ schickte, liegt der Laimer völlig richtig.
Denn, so KVR-Sprecherin Daniela Schlegel: "An den Halteverboten fehlen die Hinweisschilder. Die Anordnung gilt vom 9. 9. bis 15. 12. jeweils an Werktagen von 7 bis 18 Uhr."
Die Baufirma werde jetzt von der Behörde aus das Versäumnis hingewiesen.