Während Fahrt: Fahrer vergewaltigt betrunkene Münchnerin (28)

Maxvorstadt - Die 28-Jährige aus München war in der Nacht auf Sonntag mit einem befreundeten Paar unterwegs. Nach Mitternacht orderten sie eine Limousine eines Fahrdienstes, der sie vom Westend in die Innenstadt bringen sollte.
Die 28-Jährige nahm auf dem Beifahrersitz des schwarzen Toyota Platz, das befreundete Paar (beide 25) saß im Fond des Autos. Die Münchnerin war angetrunken und fiel während der Fahrt in einen Dämmerschlaf. Was dann mit ihr geschah, ist mehr als verstörend.
Fahrer nutzte Wehrlosigkeit seines Opfers aus
Der Fahrer schob seine rechte Hand auf den Beifahrersitz unter den Rock der wehrlosen Frau und fing an, seinen Fahrgast zu begrapschen. Dabei schob er die Hand zwischen die Beine der 28-Jährigen.
Von der Rückbank aus, wurde der 25-jährige Zeuge des Übergriffs. Er stellte den 39-Jährigen zur Rede. Dann verständigte er über sein Handy die Polizei. Am Odeonsplatz stoppte der Toyota. Offenbar wollte der Fahrer seine Passagiere absetzen und nicht länger auf die Polizei warten.
Die Passagiere verhinderten die Weiterfahrt, bis eine Polizeistreife eintraf und den Verdächtigen festnahm. Der Chauffeur wurde zur Wache gebracht und seine Personalien festgestellt. Der 39-Jährige ist bisher wegen Sexualdelikten noch nicht aufgefallen, allerdings wurde gegen ihn vor einiger Zeit wegen eines Eigentumsdelikts ermittelt.
Straftatbestand der Vergewaltigung erfüllt
Nach der Vernehmung wurde der Verdächtige auf freien Fuß gesetzt. "Das ist durchaus üblich, da der Mann über einen festen Wohnsitz verfügt", erklärt Polizeisprecher Werner Kraus. Das Kommissariat K 15, zuständig für Sexualdelikte, hat den Fall übernommen.
Gegen den 39-Jährigen wird nicht nur wegen sexueller Belästigung ermittelt. Der Täter soll mit einem Finger in die Scheide des Opfers eingedrungen sein. Juristisch ist damit der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt. Strafverschärfend könnte sich in dem Fall auswirken, dass das Opfer betrunken und wehrlos war.
Laut Paragraf 177 Strafgesetzbuch droht dem in München lebenden Mann vor Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Anmerkung der Redaktion: In ersten Mitteilungen der Polizei war von einem Fahrer des Fahrdienstes Uber die Rede. Die Polizei hat diese Angabe mittlerweile korrigiert. Um welchen Fahrdienst es sich handelt, ist demnach nicht bekannt. Wir haben den Artikel aktualisiert. Aufgrund der Flut an unsachlichen Kommentaren sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion für diesen Beitrag zu deaktivieren. Wir bedauern, dass eine sachliche Diskussion zu diesem Thema offenbar nicht möglich ist.