Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Bei einem Vortrag zeigt ein Experte anhand von praktischen Beispielen, wozu Vorsorgeverfügungen dienen und wie man sie sinnig kombiniert.
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Bei den Malteser heißt es: Schon heute an morgen denken.
ho Bei den Malteser heißt es: Schon heute an morgen denken.

Bei einem Vortrag zeigt ein Experte anhand von praktischen Beispielen, wozu Vorsorgeverfügungen dienen und wie man sie sinnig kombiniert.

Berg am Laim - Die Malteser empfehlen, alle Dinge für ein gelingendes Leben im Alter frühzeitig und sorgsam zu regeln. Aus diesem Grund bieten die Malteser eine kostenlose Vortragsreihe mit dem Juristen und Experten für Erb- und Familienrecht Walter Hylek an. Gegenstand des Vortragsabends am 19. März wird das stets aktuelle Thema „Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung“ sein.

Anhand praktischer Beispiele zeigt Walter Hylek auf, welchem Zweck diese Vorsorgeverfügungen genau dienen und wie man sie sinnvollerweise miteinander kombiniert. Die Formalien, der notwendige Inhalt und die rechtliche Verbindlichkeit der jeweiligen Vorsorgeregelungen werden ausführlich und praxisnah dargestellt.

Schwerpunkte sind unter Themen wie das gerichtliche Betreuungsverfahren und seine Nachteile, Form und Inhalt einer Vorsorgevollmacht oder die Durchsetzung des Patientenwillens. Darüber hinaus gibt Walter Hylek auch Einblicke in die aktuelle Gesetzeslage und geht auf die Fragen und Wünsche der Zuhörer ein.

Wann: 19. März, 18 Uhr

Wo: Malteserhaus, Streitfeldstraße 1, Raum 309 

Um eine formlose Anmeldung wird gebeten unter: Tel. 089 43608-0/Fax: 089/43608-209 oder an: bistum.muenchen (at) malteser.org

Der Vortrag ist kostenfrei

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