Vorkaufsrechte in drei Stadtbezirken

Die Stadtrats-Mehrheit sichert bezahlbaren Wohnraum für rund 200 Mieter in 100 Wohnungen in München.
von  ber
Die "Milieuschutz-Karte" mit Erhaltungssatzungsgebieten umfasst Bereiche mit 169.000 Einwohnern in 92.000 Wohnungen."
Die "Milieuschutz-Karte" mit Erhaltungssatzungsgebieten umfasst Bereiche mit 169.000 Einwohnern in 92.000 Wohnungen." © ho

Isarvorstadt - Die Vollversammlung des Münchner Stadtrats hat am Mittwoch mit den Stimmen der SPD-Stadtratsfraktion die Ausübung mehrerer Vorkaufsrechte durch die Stadt München beschlossen, sofern die jetzigen Hauseigentümer nicht auf Luxusmodernisierungen verzichten.

In acht von zehn Fällen kommt es zu einer sogenannten Abwendungserklärung mit Garantien für die oft alteingesessene Mieterschaft. Würde die Stadt für Verkäufer vorher absehbar immer kaufen, würde das den Immobilienmarkt noch stärker anheizen.

Ulrike Boesser, kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Stadtratsfraktion: "Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt, Sendling und Schwanthalerhöhe: Bis zu 200 Mieterinnen und Mieter in 100 Münchner Wohnungen auf insgesamt fast 6.000 Quadratmetern Wohnfläche werden durch den heutigen Beschluss vor Luxussanierungen geschützt."

Die Bewohner lebten dort zum Teil seit über 20 Jahren. Ein Mietverhältnis laufe schon ein halbes Jahrhundert. Der Aufwertungsdruck vor allem in den Innenstadtbezirken werde so gebremst.

Die Rathaus-SPD bekämpft laut Boesser "die sogenannte Gentrifizierung mit allen verfügbaren Mitteln. Entweder verzichten die Eigentümer schriftlich auf überzogene Modernisierungen und Mieterhöhungen - oder die Stadt kauft".

Altbauspekulationen werde nun auch bei diesen fünf Wohnhäusern der Boden entzogen.

Drei Anwesen im 8. Stadtbezirk wurden durch eine dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters gemäß Art. 38 der Bayerischen Gemeindeordnung erworben. Denn wegen der äußerst knappen Rechtsfristen war eine Behandlung im Stadtrat nicht mehr möglich.

Da alle fünf Fälle in nichtöffentlicher Sitzung verhandelt wurden, um die schutzwürdigen Interessen Dritter nicht zu verletzen, dürfen öffentlich keine genaueren Angaben zur Lage der betroffenen Objekte gemacht werden. 

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